Makabres Urteil

Verweste Leiche im Auto gilt als Vorschaden

Motor
22.06.2016 23:10

Wenn in einem Auto der Eigentümer im Auto verstirbt und erst nach einigen Wochen dort gefunden wird, gilt das mit allen Auswirkungen, die es auf das Fahrzeuginnenleben hat, beim Verkauf des Fahrzeuges als Vorschaden. Das Landgericht Hannover musste das in einem skurrilen Fall klarstellen, weil im Kaufvertrag ein Porsche Cayenne "ohne Vorschäden" beschrieben wurde.

(Bild: kmm)

Der ursprüngliche Eigentümer des Porsche war erst etwa vier Wochen nach seinem Tod in dem in einem Waldstück abgestellten Auto gefunden worden. Das Gericht zitiert Gutachten von Rechtsmedizin und Spurensicherung, in denen ein fortgeschrittener Verwesungsprozess beschrieben wird. Darüber hinaus müsse eine hohe Luftfeuchtigkeit geherrscht haben, was zu einer starken Schimmelbindung führte.

Das Internet-Inserat hatte unter anderem von einem "top gepflegten" Cayenne "ohne Mängel" gesprochen. Der spätere Kläger kaufte den Porsche für 21.000 Euro. Im Kaufvertrag war unter dem Punkt Vorschäden "keine" vermerkt, darüber hinaus wurde die Mängelgewährleistung ausgeschlossen, zitiert das Fachmagazin Kfz-Betrieb aus dem Urteil.

Verwesungsgeruch nicht zu beseitigen
In einer Inspektion, die der Käufer durchführen ließ, wurde festgestellt, dass die Elektronik des Fahrzeugs erheblich beschädigt war, Grund sei der Austritt von etwa zehn Liter Leichenflüssigkeit. Darüber hinaus führte der Käufer in seiner Klage an, dass sich die extremen Geruchsbeeinträchtigungen nicht beseitigen ließen. Insbesondere bei warmer Witterung träte der Verwesungsgeruch verstärkt auf und führe dazu, dass das Fahrzeug nicht genutzt werden könne. Er wollte unter anderem die Rückabwicklung des Kaufvertrages erreichen. Der Verkäufer berief sich auf die ausgeschlossene Mängelgewährleistung.

Das Gericht entschied jedoch zugunsten des Käufers: Er darf das Fahrzeug zurückgeben und erhält den Kaufpreis komplett zurückerstattet. Der vereinbarte Gewährleistungsausschluss sei unwirksam, heißt es im Urteil. Die Richter sahen die schriftliche Bestätigung "keine Vorschäden" im Kaufvertrag als Garantieerklärung (i.S.d. §444 BGB) an. Die Tatsache, dass sich in dem Fahrzeug über einen Zeitraum von etwa 4 Wochen eine Leiche befunden hatte und die Fenster über diesen Zeitraum bei Außentemperaturen von 18 Grad geschlossen waren, stelle einen "Vorschaden" dar, der in jedem Falle zu offenbaren gewesen wäre, so das Landgericht. (Az. AZ: 4 O 159/14)

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(Bild: kmm)



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