Online-Flugbuchung

EuGH: Ticketpreise müssen sofort ersichtlich sein

Web
15.01.2015 13:49
Kunden müssen bei Online-Buchungen eines Fluges sofort den Endpreis inklusive Steuern und Gebühren erkennen können. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in einem Urteil festgehalten. Die Luxemburger Richter erklärten damit die Praxis der Niki-Mutter Air Berlin aus dem Jahr 2008 für nicht rechtens.

Airlines müssten bei jedem Flug von einem Flughafen in der EU schon von Anfang an den Endpreis anzeigen. Das gelte nicht nur für den vom Kunden ausgewählten Flug, sondern auch für alternative Verbindungen, urteilten die Richter und gaben damit dem deutschen Bundesverband der Verbraucherzentralen recht, der gegen Air Berlin geklagt hatte, weil der Endpreis nicht in jedem Fall ersichtlich gewesen sei.

So habe Air Berlin in einer Tabelle Preise ohne Steuern, Flughafengebühren oder Kerosinzuschlägen angezeigt. Damit habe die Airline sich nicht an die EU-Regeln zur Transparenz von Preisen gehalten. Der Streit ging bis vor den deutschen Bundesgerichtshof, der den EuGH letztlich um Hilfe bei der Auslegung von EU-Recht bat. AirBerlin bezeichnete die Vorwürfe am Donnerstag indes als überholt: Die Airline habe die Preisanzeige auf seiner Website inzwischen geändert.

Nutzer müssen Zusatzleistungen ausdrücklich zustimmen
Laut einer EU-Verordnung muss dem Kunden sofort der Endpreis für Flüge inklusive Steuern, Gebühren und Entgelten gezeigt werden, damit er Angebote besser vergleichen kann. Die EU-Gesetzgebung schreibt auch vor, dass der Kunde Extras wie Hotels, Mietwagen oder Versicherungen bei der Online-Flugbuchung ausdrücklich wählen muss. Auch in diesem Fall hatte der Luxemburger Gerichtshof schon die Rechte von Verbrauchern gestärkt, weil Billigfluggesellschaften in der Vergangenheit solche Zusatzleistungen einfach automatisch beim Online-Ticketkauf dazugebucht hatten.

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