3 Monate bedingt

Todesdrohung gegen Erwin Pröll: Täter verurteilt

Österreich
04.03.2016 12:52

Ein 60-jähriger Oberösterreicher, der den niederösterreichischen Landeshauptmann Erwin Pröll mit dem Umbringen bedroht hat, ist zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Er nahm die Strafe an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte dem Politiker in einem Brief erklärt, er werde seine "Schlachtung" so vorbereiten, dass er nicht lange leiden müsse, damit er einen schönen Tod habe. Das Landesamt für Verfassungsschutz wurde eingeschaltet. Dass sein Auto beim Abschicken des Briefes von einer Überwachungskamera gefilmt wurde, führte zu seiner Ausforschung. Bei den Einvernahmen durch die Polizei gab der Pensionist als Motiv an, er sei durch einen Medienbericht auf den Gedanken gekommen.

Seit Jahrzehnten manisch-depressiv
Der Mann wurde wegen gefährlicher Drohung angeklagt. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt bis zu drei Jahre Haft. Im Prozess war er voll geständig und zerknirscht. Er hat sich inzwischen auch schriftlich bei Pröll entschuldigt. Verteidiger Wolfgang Kempf verwies darauf, dass sein Mandant seit mehr als drei Jahrzehnten manisch-depressiv sei, und legte Belege vor, dass er deshalb auch immer wieder in stationärer Behandlung gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Tat sei er - vereinfacht ausgedrückt - medikamentös nicht ausreichend eingestellt gewesen.

Richterin Petra Oberhuber sprach den Angeklagten schuldig. Für die Strafbemessung wertete sie sein umfassendes reumütiges Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit als mildernd. Da er von sich aus immer wieder ärztliche Hilfe in Anspruch nahm, war auch keine Weisung dazu notwendig. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab - daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

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