"Krone"-Ombudsfrau

Airline löst Gutschein seit zwei Jahren nicht ein

Ombudsfrau
10.09.2015 12:47
An der Einlösung eines Gutscheines, den er von einer deutschen Airline als Wiedergutmachung erhalten hatte, scheitert ein "Krone"-Leser. Mehr als 15 Mal hat sich der in Deutschland lebende Österreicher bisher an die Fluglinie gewandt. Doch dort stößt er nur auf taube Ohren…

Leser Harald S. ist berufsbedingt regelmäßig und oft auch spontan mit dem Flugzeug unterwegs. Als der in Deutschland lebende Österreicher im Mai 2013 auf der Internetseite seiner Stamm-Airline, von der er auch eine Vielfliegerkarte besitzt, einen Flug buchen wollte, funktionierte dies aus technischen Gründen nicht. Er kaufte sein Ticket schließlich am Flughafen und musste dafür eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 20 Euro bezahlen. "Als Wiedergutmachung für die entstandenen Unannehmlichkeiten erhielt ich einen Gutschein in Höhe von 25 Euro", schilderte Herr K. in seinem Schreiben an die Ombudsfrau. Trotz zahlreicher Bitten, Beschwerden und Telefonate mit der Fluglinie ist es dem Leser aber bis heute nicht gelungen, den Gutschein einzulösen. "Ich habe mittlerweile sicher rund 15-mal erfolglos urgiert. Mir geht es nicht mehr um die 25 Euro, sondern einfach ums Prinzip. Mit Kunden so umzugehen, finde ich nicht in Ordnung", so der Leser weiter.

Auch die Ombudsfrau erntete auf ihre schriftliche Anfrage bei Air Berlin bisher nur Schweigen. Von funktionierendem Kundenservice kann hier wohl keine Rede sein…

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