Sandra S. aus Niederösterreich shoppt gerne online. Leider passten nicht alle Teile ihrer letzten Bestellung bei der internationalen Modekette ZARA. Frau S. gab das - wie gefordert - online bekannt und wartete auf die darauf zugesagte Abholung. Die nicht erfolgte.
Nach drei Wochen hatte Frau S. das Warten satt und brachte die Stücke in eine Filiale der Kette. "Da ich nur den Abholauftrag, aber nicht die Rechnung dabei hatte, konnte man die Ware nicht zurücknehmen", schildert sie. Also fuhr sie ein weiteres Mal in die Filiale. Dieses Mal mit Rechnung. Dann hieß es plötzlich, die Rückgabefrist sei vorbei!
"Ich habe zeitgerecht von meinem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Es ist nicht meine Schuld, dass keine Abholung erfolgte", wandte sich die Niederösterreicherin an die Ombudsfrau. ZARA hat nach unserer Anfrage umgehend einen Boten geschickt und die Waren abgeholt. Immerhin ein ideales Ende...
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