Frau (53) verurteilt

15 Monate bedingt wegen Nazi-Postings auf Facebook

Web
07.11.2016 19:35

Eine 53-Jährige ist am Montag wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz (Paragraph 3g) vor einem Geschworenengericht in Salzburg zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Die ehemalige Unternehmensberaterin soll im Internet auf Facebook die Ermordung von Juden in Gaskammern in Abrede gestellt und Hitler in ein positives Licht gerückt haben. Sie beteuerte bis zuletzt ihre Unschuld. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin Sandra Wimmer warf der bisher unbescholtenen Angeklagten vor, sie habe im Vorjahr in einem Kommentar geschrieben, dass im Nationalsozialismus nicht sechs Millionen Juden ermordet worden, sondern in den Lagern rund 6000 Juden großteils an Hunger gestorben seien. Es habe keine Vergasungsanlagen, sondern nur Arbeitslager gegeben.

Weiters habe die Frau unter einem Hitler-Porträt und einem angeblichen Zitat von ihm, in dem er bedauerte, man stelle nur seine Fehler in den Vordergrund, einen Kommentar gepostet und darin Hitler als Beschützer der Deutschen dargestellt.

Polizei musste Angeklagte vorführen
Die Angeklagte war zu Prozessbeginn um 9 Uhr nicht im Gerichtssaal erschienen. Sie musste von Polizisten vorgeführt werden, die Verhandlung begann mit rund zwei Stunden Verspätung. Angesichts der acht Haupt- und zwei Ersatzgeschworenen und des Drei-Richter-Senates bemerkte die Frau erstaunt: "So viele für die kleine Sache". Worauf der vorsitzende Richter Philipp Grosser zu bedenken gab: "Es geht um viel." Das Delikt sei im Falle eines Schuldspruches mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bedroht.

Zunächst erklärte Verteidiger Wolfgang Auer, dass sich die 53-Jährige nicht schuldig bekenne. Sie habe erklärt, dass sie den Nationalsozialismus "in keinster Weise" befürworte. Auch der Tatbestand der Verharmlosung nach Verbotsgesetz 3h sei nicht erfüllt, weil die Polizei nicht feststellen könne, wie viele Menschen das Posting gelesen haben. "Daher wird sie freizusprechen sein", so der Verteidiger.

Beschuldigte sieht sich als "absolut antipolitisch"
Die Beschuldigte bezeichnete sich als "absolut antipolitisch". Sie sei weder für noch gegen Hitler, sagte sie zum Vorsitzenden. Dass sechs Millionen Juden in Lagern umgebracht worden seien, könne aber nicht stimmen, da nur 60.000 oder 600.000 Juden - genau wisse sie das nicht - zur damaligen Zeit in Deutschland und Polen registriert gewesen seien. Es sei auch wissenschaftlich nachgewiesen, dass es Gaskammern nicht gegeben habe, das sei im Internet zu lesen.

Sie habe sich einfach geärgert, als sie das Posting eines Facebook-Users gelesen habe, wonach Österreicher und Deutsche wegen der sechs Millionen verstorbenen Juden auf ewig eine Schuldlast zu tragen hätten, erklärte die Angeklagte.

"Wenn wir eine ewige Bringschuld haben, da werde ich narrisch - noch dazu wenn es einer Lüge entspricht. Wir sind ewig stigmatisiert, dass wir alle Nazis sind." Nachsatz: "Ich bin kein Hitler-Fan - ich sehe ihn als Schergen. Er hat viele schlimme Dinge getan, aber auch etwas Gutes." Eigenen Angaben zufolge ist sie Verfasserin eines Blogs, in dem sie keine Hetze verbreite, sondern die Menschen "in Richtung Frieden" bringen wolle. "Ich bin unschuldig, ich bin keine Neonazi", beteuerte sie. Zu Beginn ihrer Einvernahme hatte sie noch geschildert, dass sie im Jänner einen Selbstmordversuch "leider überlebte".

Am Abend fiel schließlich das Urteil gegen die 53-Jährige. Sie erhielt eine Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung unter einer Probezeit von drei Jahren. Der Verteidiger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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