Eltern haften nicht!

Bub (13) verpulvert 1250 Euro in Free-to-Play-Game

Web
08.04.2017 09:00

Weil ihr 13-jähriger Sohn insgesamt 1250 Euro in einem Free-to-Play-Spiel verpulvert hat, ist eine Mutter aus Deutschland durch alle juristischen Instanzen gegangen, um die Horror-Rechnung für nichtig erklären zu lassen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat ihr nun Recht gegeben.

Der Bub hatte ein weltweit millionenfach gespieltes Free-to-Play-Spiel gespielt, berichtet das deutsche Nachrichtenmagazin "Der Spiegel". Nachdem er eine Weile die kostenlose Basisversion gespielt hatte, bot ihm der Hersteller im Game immer wieder neue Ausrüstungsgegenstände für seinen Helden an. Diese seien wahlweise per Kreditkarte oder per 0900-Hotline zu bezahlen gewesen.

Bub verprasste 1250 Euro in 0900-Hotline
Der Bub wählte die Nummer der Hotline und erstand bei insgesamt 21 Telefonaten virtuelle Gegenstände für 1250 Euro. Als die Telefonrechnung kam, traute die Mutter ihren Augen kaum. Sie ging juristisch gegen die Rechnung vor - allerdings zunächst ohne Erfolg. Erst in der letzten Instanz beim Bundesgerichtshof wurde ihr nun Recht gegeben. Sie muss die 1250 Euro, die der Sohn im Free-to-Play-Game verpulvert hat, nicht bezahlen.

Der Grund: Wie das Gericht klarstellte, wurde die Freischaltung der virtuellen Gegenstände nicht direkt im Spiel vorgenommen, sondern durch den Dienstanbieter. Damit greife eine Klausel im Telekommunikationsgesetz, wonach Anschlussinhaber nicht haftbar sind, wenn ihnen die "Inanspruchnahme von Leistungen des Anbieters nicht zugerechnet werden können".

Free-to-Play-Games können Kostenfallen werden
Es ist bei weitem nicht der erste Fall, bei dem der Shopping-Bummel eines Minderjährigen in einem Game zur Kostenfalle wird. Free-to-Play-Spiele am PC oder Smartphone, die den Spieler erst mit einer kostenlosen Basisversion anlocken, um ihm dann im Spiel allerlei virtuelle Waren für echtes Geld anzubieten, sind ein Milliardengeschäft und leben von Gamern, die sich für echtes Geld im Spiel Vorteile verschaffen wollen.

Ein Fall aus dem Vorjahr zeigt, dass es nicht einmal unbedingt die für ihre kostenlose Basisversion und teure In-Game-Items berüchtigten Free-to-Play-Spiele sein müssen, die solche Horror-Rechnungen nach sich ziehen.

Kanadier verprasste 5600 Euro in "FIFA"
Ein Bub in Kanada hatte 2016 über die Kreditkarte des Vaters auf der Xbox One für umgerechnet 5600 Euro im In-Game-Shop des Fußball-Spiels "FIFA 16" eingekauft. Der Vater wollte die Horror-Rechnung nicht zahlen, wandte sich an Microsoft. Dort hielt man zunächst an der hohen Rechnung fest, erließ sie dem Mann aber schließlich, als der Fall mediale Aufmerksamkeit auf sich zog.

Statistiken zeigen, dass sich diese Vorgehensweise für die Spieleindustrie auszahlt. Heute enthalten selbst Games, die man zum Vollpreis kauft, oft Shops mit virtuellen Gütern für echtes Geld. Der Publisher EA machte 2015 einem "Gamestar"-Bericht zufolge bereits mehr als doppelt so viel Umsatz mit dem Verkauf dieser virtuellen Güter als mit dem digitalen Verkauf der Spiele selbst.

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