Ein Unternehmen aus dem Raum Augsburg ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Die deutsche Firma wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweist, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind. Das Augsburger Landgericht wies die Klage am Montag ab.
Da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war, war das Unternehmen gegen Google juristisch vorgegangen. Die Richter konnten auf der Bewertungsseite aber keine klaren Rechtsverletzungen erkennen.
Die etwa zwei Jahren alten Kommentare seien von der Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen, urteilte das Gericht. Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht.
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