Haft- und Geldstrafe

Holocaust geleugnet: Vorarlberger verurteilt

Web
31.07.2017 14:16

Weil er auf Facebook unter anderem den Holocaust geleugnet und Muslime als "Gesindel" bezeichnet hatte, ist ein 36 Jahre alter Vorarlberger am Montag von einem Schwurgericht in Feldkirch wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und Verhetzung zu einem Jahr bedingter Haft und 1440 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

"Adolf Hitler hat keine Juden vergasen lassen, aber Juden haben Nichtjuden massenhaft vergast!" Diese und ähnliche Meldungen teilte der gelernte Tischler und Vater dreier Kinder auf Facebook mit anderen Nutzern. Ganz offensichtlich gab er auf seiner Seite damit zu erkennen, wie er zu Holocaust, Zweitem Weltkrieg und Flüchtlingen steht. Auch aus seiner Abscheu gegen Fremde machte er kein Hehl. So schrieb er etwa ebenfalls auf Facebook: "Europe ist not a zoo. Monkeys go home! (deutsch: "Europa ist kein Zoo. Affen geht nach Hause"): Dazu postete er ein durchgestrichenes muslimisches Symbol und eine durchgestrichene dunkelhäutige Person.

"Keine allzu große Bildung"
Vor Gericht zeigte er sich von Beginn an geständig, versuchte aber vehement, seine Postings zu rechtfertigen. Jede ausländerfeindliche Gesinnung leugnete der Angeklagte. Er habe selbst im Ausland gearbeitet und sei mit einer Ausländerin verheiratet, führte der 36-Jährige zur Untermauerung seiner Einstellung an. Damals, das sei eine Dummheit gewesen, behauptete er. In der Schule habe er kaum etwas über den Zweiten Weltkrieg gelernt. Außerdem gab er an, nicht gewusst zu haben, dass ein Teilen derartiger Artikel verboten sei. Er sei auch davon ausgegangen, dass Facebook rechtswidrige Inhalte lösche. "Mein Mandant verfügt über keine allzu große Bildung", schlug sein Verteidiger in dieselbe Kerbe.

Die acht Geschworenen befanden den 36-Jährigen bezüglich des Verbotsgesetzes einstimmig schuldig, beim Anklagepunkt Verhetzung stimmten zwei der acht den Angeklagten für nicht schuldig. Für das Urteil wirkten das Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit mildernd, erschwerend hingegen der lange Tatzeitraum sowie die Tatwiederholung.

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