Mutter vs Netzwerk

Streit um Facebook-Erbe: Entscheidung am 30. Mai

Web
10.05.2017 14:16

Im juristischen Streit um das virtuelle Erbe bei Facebook will das Berliner Kammergericht voraussichtlich am 30. Mai eine Entscheidung verkünden. Dem Gericht sei bisher keine Einigung der Parteien bekannt, sagte eine Sprecherin am Mittwoch. Die Richter hatten einen außergerichtlichen Vergleich angeregt und dafür eine Frist bis Dienstag gesetzt.

Experten zufolge ist es das erste Verfahren in Deutschland, das sich mit der Vererbbarkeit eines Facebook-Kontos beschäftigt. In der Berufung geht es um die Frage, ob Facebook den Eltern eines verstorbenen Mädchens Zugang zu dessen Kontodaten gewähren muss.

Geklagt hatte eine Mutter, deren minderjährige Tochter 2012 unter ungeklärten Umständen ums Leben gekommen war. Die Eltern erhoffen sich vor allem von den Chat-Nachrichten des in einen "Gedenkzustand" versetzten Kontos Rückschlüsse auf die Todesumstände.

Facebook argumentiert dagegen, dass von der Offenlegung von Nachrichten auch andere Nutzer betroffen wären, die mit der damals 15-Jährigen gechattet hätten. In erster Instanz hatte das Berliner Landgericht im Sinne der Mutter entschieden.

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