Nicht imagegerecht

Verkauf von Luxuswaren über eBay droht das Aus

Web
26.07.2017 14:29

Um das Image zu wahren und vor "Parasitismus" zu schützen, können Hersteller von Luxuswaren womöglich Vertragshändlern den Verkauf ihrer Waren auf Internetplattformen wie eBay oder Amazon verbieten. Das geht aus einem am Mittwoch verlesenen Schlussantrag des Generalanwalts Nils Wahl an den Europäischen Gerichtshof hervor. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Im Ausgangsfall hatte der Anbieter von Luxuskosmetik Coty Germany seinen autorisierten Händlern das Internetgeschäft mit Parfüms etwa der Marken Chloé oder Jil Sander zwar als "elektronisches Schaufenster" des Ladengeschäftes erlaubt, den Verkauf über die Massenhandelsplattformen eBay und Amazon aber verboten. Als sich ein Händler nicht daran hielt, zog Coty vor Gericht.

Nach Ansicht des Generalanwalts sind solche Handelsbeschränkungen mit dem Wettbewerbsrecht unter bestimmten Voraussetzungen vereinbar. Solch ein Verbot könne das "Luxusimage" der Ware schützen, erklärte Wahl. Sie werde dann nur in einer Umgebung verkauft, die den Qualitätsanforderungen der Anbieter entspricht.

Das Verbot erlaube es Coty auch, "sich gegen Phänomene des Parasitismus zu wappnen" und zu verhindern, dass Dritte von den Investitionen Cotys in die Qualität und das Ansehen der Luxusprodukte profitierten.

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