Urteil in Zürich

Facebook-Nutzer muss wegen “Likes” Strafe zahlen

Web
31.05.2017 08:32

Weil er sein "Gefällt mir" auf Facebook unter mehrere Kommentare mit "ehrverletzenden Inhalten" gesetzt hat, ist ein 45-jähriger Schweizer von einem Bezirksgericht in Zürich zu einer Geldstrafe von umgerechnet 3700 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass das "Liken" dieser Posts die Ehre des Präsidenten des Vereins gegen Tierfabriken, Erwin Kessler, verletzt habe.

Der Streit entzündete sich 2015 an Debatten darüber, welche Tierschutzvereine an einem veganen Straßenfest teilnehmen dürften, wie der Zürcher "Tages-Anzeiger" berichtete. Kessler war 1998 zu einer kurzen Haftstrafe verurteilt worden, weil er zwischen der Praxis des Schächtens von Tieren, wie sie von Juden und Muslimen beim Schlachten angewendet wird, und Nazi-Praktiken Vergleiche angestellt hatte.

Kessler habe wegen der Facebook-Debatten 2015 gegen mehrere Diskussionsteilnehmer Strafanzeige erstattet, sagte der Anwalt eines Betroffenen, Amr Abdelaziz. Es seien schon mehrere Urteile ergangen. Der am Montag vom Bezirksgericht Zürich erlassene Urteilsspruch sei aber der erste Fall, in dem das "Liken" ausdrücklich als Grund für die Strafe aufgeführt werde.

Indem er fremde Facebook-Einträge mit einem "Gefällt mir" versehen habe, habe der 45-Jährige sie an seine Facebook-Kontakte weiter verbreitet und sie einer Vielzahl von Menschen zugänglich gemacht, entschied das Gericht. Das könne bei den verwendeten Nachrichten als Ehrverletzung angesehen werden. Der Verurteilte habe Kessler und seinem Verein kein aktuelles rassistisches, antisemitisches oder faschistisches Verhalten nachweisen können.

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