15.000-Euro-Klage

OGH: Kinder darf man nicht allein rutschen lassen

Leben
18.09.2017 08:02

Sollen Kindergärten Turnunterricht anbieten? Diese Frage wird wohl die Mehrheit der Eltern mit einem klaren Ja beantworten. Verletzt sich dabei aber ein Kind, dann sieht die Sache schnell ganz anders aus, wie eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zeigt, bei der eine Kindergärtnerin zu Schadenersatz in der Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden ist, weil sich eine Fünfjährige während einer Bewegungseinheit verletzt hatte.

Im konkreten Fall hatte eine Kindergartenpädagogin die Kinder von einer Langbank rutschen lassen, die in 120 Zentimetern Höhe auf einer Sprossenwand eingehängt war. Während die Frau, die alleine 21 Kinder betreute, gerade anderweitig im Raum beschäftigt war, verletzte sich ein Mädchen beim Rutschen, berichtet die "Presse".

Der Vater des Kindes sah darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht und klagte auf 15.000 Euro Schadenersatz plus die Haftung der Kindergärtnerin für alle aus dem Unfall resultierenden Folgen. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Graz wies die Klage in erster Instanz ab, doch der Vater der Fünfjährigen ließ nicht locker und bekam vom Oberlandesgericht Graz recht. Die Richter dort waren der Meinung, dass die Pädagogin sehr wohl ihre Aufsichtspflicht verletzt habe.

OGH gibt klagendem Vater Recht
Der Fall landete schließlich beim OGH, der befand, dass das Oberlandesgericht Graz richtig entschieden habe. Die Kindergartenpädagogin hätte die Kinder nicht rutschen lassen dürfen, wenn sie nicht danebensteht, das Mädchen habe daher das Recht auf Schadenersatz, so die obersten Richter. Man müsse darauf abstellen, wie sich ein "maßgerechter" Mensch in der Situation der Kindergärtnerin verhalten hätte, so ihre Argumentation.

Die fragwürdige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs wird wohl eine Debatte darüber auslösen, bis zu welchem Grad Betreuungspersonen bei Unfällen mit Kindern haftbar gemacht werden können und sollen. Denn machen solche Urteile Schule, dann ist wohl eine Klagsflut von Eltern von Kindergartenkindern und Schülern, die sich im Turnunterricht verletzen, zu befürchten.

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(Bild: kmm)



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