Neue Info-Broschüre

Arbeiten trotz Krebs – geht das?

Gesund
17.03.2017 10:53

Im Krankheitsfall seinen Beruf zu verlieren, ist nicht nur aus finanziellen Gründen ein Problem. Patienten wollen trotz der Therapien ihre Aufgabe erfüllen und ihre gewohnte Lebensführung nicht gänzlich aufgeben. Das trägt auch zur Genesung bei.

Auszeit ja, weniger Arbeitsstunden wären auch fein, aber den Beruf ganz an den Nagel hängen? Das kommt vor allem für jüngere Krebspatienten meist nicht in Frage. Neben dem Schock der Diagnose und den anstrengenden Therapien bedeutet dies für viele eine zusätzliche psychische Belastung: Bin ich jetzt weniger wert? Kann ich meinen Beitrag für die Gesellschaft nicht mehr leisten? Was soll ich zu Hause den ganzen Tag machen, während alle anderen Freunde, Familie den Tag mit ihrer Arbeit verbringen? Wovon soll ich leben?

Damit man sich im Fall des Falles leichter zurecht findet, und auch, weil es ab heuer im Sommer eine neue Regelung gibt, nämlich die Möglichkeit einer Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit für bis zu sechs Monate, wurde nun die neue Info-Broschüre "Krebs und Beruf" neu aufgelegt. Erhältlich bei der Österreichischen Krebshilfe.

Ein paar wichtige Themen wollen wir hier schon einmal aufgreifen:

Wie sag ich’s meinem Chef?
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer nicht verpflichtet, ihre Krebserkrankung zu melden. Bei einer Dienstverhinderung ist als Ursache lediglich anzuführen, ob es sich um eine Krankheit, einen Kuraufenthalt, einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit handelt. Manchmal kann es aber durchaus sinnvoll sein, ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu führen. Wenn nötig, sollte auch rechtzeitig für eine Vertretung gesorgt werden. Der Betriebsrat ist Ansprechpartner, wenn es um vertrauliche Inhalte geht.

Kann ich während eines Krankenstandes gekündigt werden?
An sich ist dies möglich, soweit es nicht durch einen Kollektivvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag ausgeschlossen wird. Im Falle einer Krebserkrankung kann jedoch von einer Behinderung im Sinne der Regelung des Diskriminierungsverbotes nach dem Behinderteneinstellungsgesetz ausgegangen werden. Danach dürfen Arbeitnehmer wegen ihres Krebsleidens nicht benachteiligt, d. h. allein deshalb nicht gekündigt werden.

Was bedeutet Psychoonkologie?
Dr. Gabriele Traun-Vogt, Klinische Psychologin, Psychotherapeutin, Österreichische Krebshilfe: "Eine Krebsdiagnose stellt ein einschneidendes Lebensereignis dar. Für viele ist sie ein Schock, für manche ein Trauma, für alle aber eine Belastung. Die wichtigsten Aufgaben sind Unterstützung bei der Diagnose- und Krankheitsverarbeitung, psychische Begleitung der medizinischen Behandlungen, Erreichen einer möglichst guten Lebensqualität in allen Phasen und auch die Rückkehr in den Alltag."Dazu stehen Experten und Expertinnen im Spital, in der freien Praxis und in den Beratungsstellen der Krebshilfe zur Verfügung."

Wie gelingt der Wiedereinstieg?
Es gilt, mit dem Arbeitgeber Lösungen zu finden und die bisherigen Aufgaben sinnvoll zu verteilen. Wenn Sie befürchten, den Herausforderungen am Anfang nicht gewachsen zu sein, können Sie eine Wiedereingliederungsteilzeit vorschlagen (ab 1.7.2017). Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird die Arbeitszeit um mindestens ein Viertel und höchstens die Hälfte herabgesetzt. Das Entgelt richtet sich dann nach den geleisteten Stunden. Während dieser Zeit besteht eine Pensionsversicherung.

Karin Podolak, Kronen Zeitung

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