Aufsehenerregend wird heute das Verfahren gegen einen 41-jährigen Kärntner. Der Unternehmer wurde, wie berichtet, von der Staatsanwaltschaft Klagenfurt nach einer Alkofahrt auf der Tauernautobahn wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung angeklagt. Er habe niemals andere gefährden wollen, sagt der Mann.
"Er ist zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen, dass er eine Gefahrenlage schafft", sagt Verteidiger Hans Toriser. "Tatsache ist, dass es keinen Schaden gab und niemand verletzt wurde." Üblicherweise werden Alkofahrten vor Gericht als "fahrlässig" bewertet in diesem Fall aber hat eine Staatsanwältin ein Vorsatzdelikt angeklagt, was auch von der Oberbehörde abgesegnet wurde.
Dem Fahrer drohen daher zwischen einem Jahr und zehn Jahren Gefängnis, weil er im Vorjahr auf der Tauernautobahn 42 Kilometer betrunken gefahren war. Für die Justiz erschwerend ist, dass der Kärntner in einem Tunnel-Baustellenbereich auf die Gegenfahrbahn geraten war, wo ihm "zumindest 24 Fahrzeuge entgegenkamen" daraus leitet die Anklage die vorsätzliche Gemeingefährdung ab.
Kerstin Wassermann, Kärntner Krone
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