Menschenrechte

Berlin unterstützt Deniz Yücel bei Klage vor EGMR

Medien
18.07.2017 09:19

Im Verfahren um den in der Türkei inhaftierten "Welt"-Korrespondenten Deniz Yücel wird die deutsche Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Stellung beziehen: "Wir werden nichts unversucht lassen, um uns für ein rechtsstaatliches Verfahren für Deniz Yücel einzusetzen", sagte Justizminister Heiko Maas der Zeitung.

(Bild: kmm)

Damit bezieht die Bundesrepublik Position in einem Verfahren, in dem Yücel Beschwerde gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz eingereicht hat, die seiner Auffassung nach gegen die europäische Menschenrechtskommission verstößt.

Die türkische Regierung wirft dem seit Mitte Februar in Istanbul inhaftierten Yücel vor, mit seinen journalistischen Texten in der "Welt" "Terrorpropaganda" verbreitet und zur "Aufwiegelung der Bevölkerung" beigetragen zu haben. Dass er deswegen in Einzelhaft gehalten wird, verstößt laut Yücels Beschwerde gegen verschiedene Artikel der europäischen Konvention für Menschenrechte.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der türkischen Regierung den Fall Yücel inzwischen zur Stellungnahme zugeleitet. Maas verlangt von der türkischen Justiz, eine Anklageschrift im Fall Yücel zu präsentieren, die bis heute nicht vorliegt. "Bislang haben wir nur Vorverurteilungen gehört, die versuchen, Deniz Yücel pauschal als Terroristen zu diffamieren", sagte Maas der "Welt". Er forderte zudem eine Aufhebung der Einzelhaft.

Seit 140 Tagen in Isolationshaft
Kanzleramtschef Peter Altmaier dringt ebenfalls auf ein baldiges rechtsstaatliches Verfahren. "Seit 155 Tagen sitzt Deniz Yücel in Haft, seit 140 Tagen in Isolationshaft. Bis zum heutigen Tag ist ihm keine Anklageschrift vorgelegt worden. Dieses Vorgehen entspricht in keiner Weise einem rechtsstaatlichen Verfahren. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung mit einer Stellungnahme die Klage des Anwalts von Deniz Yücel beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unterstützen", sagte Altmaier.

Von der Möglichkeit zu Stellungnahmen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte machen Regierungen nur selten Gebrauch. Die deutsche Bundesregierung tat dies der "Welt" zufolge zuletzt im Fall des seit 1986 in den USA wegen Mordes einsitzenden Deutschen Jens Söring.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele