Massive Kritik

Private laufen gegen YouTube-Pläne des ORF Sturm

Medien
31.03.2017 11:27

Die Privatsender halten rein gar nichts von den Plänen des ORF für einen YouTube-Kanal. Dieser würde "Videoangebote der Privaten ganz erheblich schwächen" und außerdem gegen das ORF-Gesetz verstoßen, erklärte VÖP-Vorsitzender Ernst Swoboda am Freitag in einer Aussendung. Entsprechend ablehnend ist auch die offizielle Stellungnahme des VÖP in der Auftragsvorprüfung ausgefallen.

Der ORF will auf dem neuen Channel etwa die schon jetzt online verbreiteten Kompakt-Nachrichten herzeigen, Sendungen, deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurückliegt, Archivmaterial sowie zusätzlichen Content. Vermarktet werden sollen die Inhalte via "Standard-Kooperationsvertrag" durch YouTube, also mit den dort üblichen diversen Werbeformen wie Prerolls. Die Stellungnahmefrist dazu läuft am Freitag aus; danach kann der ORF diese zusätzliche Social-Media-Aktivität bei der Medienbehörde KommAustria beantragen.

Der VÖP geht indes davon aus, dass solche YouTube-Aktivitäten wohl mit "klaren Gesetzesverstößen" einhergehen würden. "Der ORF ist zur Einhaltung besonderer Regeln im Bereich kommerzieller Kommunikation (Werbung, Sponsoring) verpflichtet; diese Regeln werden nicht eingehalten werden können, da der ORF die Kontrolle über Form, Intensität oder Inhalt der Vermarktung zur Gänze an YouTube abtritt", so der Verband.

ORF-Inhalte ausschließlich YouTube, nicht aber auch Dritten zur Verfügung zu stellen, verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. Auch "Verstöße gegen das Verbot von zielgruppenorientierten Angeboten sowie gegen den besonderen Auftrag für das Online-Abrufangebot" stünden im Raum. Außerdem erwartet der VÖP "schwerwiegende negative Wettbewerbseffekte": "Sowohl der ORF als auch YouTube verfügen auf den relevanten Märkten (Zuseher, Inhalte, Werbung, Anm.) über dominante Marktpositionen." Kartellrechtlich "kritisch" sehen die Privatsender gleich mehrere Punkte, unter anderem "die Exklusivität der Kooperation".

"Nicht genehmigungsfähig"
Dass der ORF seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag mit diesem Channel besser erfüllen könnte, glaubt der Verband auch nicht. Vielmehr rechnet er mit einer "Vielzahl negativer Effekte auf den 'Public Value' des ORF-Angebots" - etwa einer Schwächung der TVthek. Das YouTube-Umfeld würde "den Eindruck der Austauschbarkeit der ORF-Inhalte verstärken", heißt es außerdem.

"Völlig inakzeptabel aus öffentlich-rechtlicher Perspektive" schließlich sei "die Nichteinhaltung ethischer Grundregeln kommerzieller Verwertung durch YouTube (etwa durch Werbeplatzierung im Umfeld extremistischer Inhalte)". Auch die Einhaltung von Kinder- und Jugendschutzbestimmungen sei nicht gewährleistet. Wenig überraschend daher das Fazit des VÖP: Der YouTube-Kanal sei "nicht genehmigungsfähig", so Geschäftsführerin Corinna Drumm.

ORF weist VÖP-Aussagen zurück
Der ORF reagierte harsch auf die Stellungnahme des Privatsenderverbands: "Die Behauptung eines gesetzwidrigen und wettbewerbsverzerrenden Vorhabens ist falsch, der ORF weist dies zurück", so Sprecher Martin Biedermann am Freitag. "Dass der Lobbying-Verband deutscher Privatsender gegen dieses Service für das ORF-Publikum ist, war zu erwarten und ist nicht verwunderlich."

Das Projekt, ausgewählte ORF-Inhalte dem Publikum auch via YouTube zugänglich zu machen, sei vom ORF unter Berücksichtigung aller entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geplant und ausgearbeitet worden, betonte er. Nun befinde es sich in der "dafür im ORF-Gesetz vorgesehenen Auftragsvorprüfung". Die Entscheidung liege bei der Medienbehörde. Nachsatz: "Schließlich gilt es, die Dominanz deutscher Konzerne auf dem heimischen TV- und Werbemarkt nicht zu gefährden", so Biedermann mit einen Seitenhieb auf die Tätigkeit des VÖP, den der ORF vor allem von deutschen Sendern gesteuert sieht.

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