Lehrerin vor Gericht

Gefälschte Deutsch-Zeugnisse ausgestellt: Urteil

Österreich
17.08.2017 13:34

Seit Jahren müssen Migranten aus Nicht-EU-Staaten im Rahmen der Integrationsvereinbarung ausreichende Deutsch-Kenntnisse nachweisen, wenn sie sich dauerhaft in Österreich niederlassen wollen. Dass dafür nicht zwangsläufig der Besuch eines Deutschkurses erforderlich ist, hat sich am Donnerstag bei einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen offenbart. Eine ehemalige Deutsch-Trainerin an einem Wiener Sprachinstitut wurde wegen entgeltlicher Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt und Urkundenfälschung rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt.

Die Sprachlehrerin hatte im März 2016 in zwei Fällen gefälschte Zeugnisse ausgestellt, die einem 41-jährigen Serben und einem 28-jährigen Inder B1- bzw. A2-Kenntnisse bescheinigten. In Wahrheit hatten die beiden nicht ein einziges Mal ihren Kurs besucht, geschweige denn die Prüfung abgeschlossen. "Sie hat helfen wollen", meinte Timo Gerersdorfer, der Verteidiger der 42-Jährigen. "Sie wird so etwas ganz sicher nie wieder tun." Davon ist in jedem Fall auszugehen - da die Frau nach Auffliegen der Angelegenheit ihren Job verlor und seither beschäftigungslos ist.

"Alle Unterlagen beisammengehabt, nur Zertifikat nicht"
Mit dem Serben war die Sprachlehrerin gut befreundet. In ihrer Freizeit paukte sie mit ihm Deutsch, "aber es hat einfach nicht funktioniert", wie sie Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik berichtete. Der Mann habe an einem Tinnitus gelitten und sie einfach nicht verstanden: "Er hatte alle Unterlagen für die Aufenthaltsgenehmigung beisammen. Nur das Zertifikat nicht." Ihre Reaktion: Sie stellte ihm kurzerhand eines aus.

Im zweiten Fall lief die Schiene über den früheren Ehemann der Deutsch-Trainerin. Dieser bekam mit, dass der Ehemann einer Arbeitskollegin für die Verlängerung seines Visums ein A1-Zeugnis benötigte. "Ich kenne eine Frau, die kann so etwas besorgen", beschied er der Kollegin. "Ich wollte beiden Seiten helfen", erklärte der als Bestimmungstäter mitangeklagte Ex-Mann nun der Richterin. Seine geschiedene Frau sei krebskrank, das indische Ehepaar habe ihr für die Gefälligkeit 150 Euro bezahlt, die sie gut brauchen habe können.

Kein Wort Deutsch beherrscht - Serbe flog auf
Dass mit dem Zeugnis etwas nicht stimmen konnte, fiel allerdings in weiterer Folge auf, weil die Deutschlehrerin in ihrem Falsifikat dem Inder Kenntnisse auf "A2-Niveao" (sic!) bescheinigte. "Ein Tippfehler", bedauerte die Angeklagte. Der Serbe wiederum flog bei einem Termin bei der für Einwanderung und Staatsbürgerschaft zuständigen MA 35 auf, wo festgestellt wurde, dass er kein Wort Deutsch beherrschte.

Neben der ehemaligen Deutsch-Trainerin wurde auch ihr Ex-Ehemann rechtskräftig verurteilt. Er kassierte fünf Monate auf Bewährung. Der Serbe und der Inder kamen dagegen mit einer Diversion davon - gegen eine Zahlung von je 150 Euro und eine zweijährige Probezeit wurden ihre Strafverfahren vorerst zurückgelegt. Der Inder hat mittlerweile den A2-Kurs nachgeholt und ein reguläres Zeugnis erworben. Der Serbe verfügt eigenen Angaben zufolge nach wie vor über kein rechtsgültiges Sprachzeugnis, wie er nach der Verhandlung auf APA-Nachfrage einräumte.

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