Kampf um 3. Piste

Jetzt ziehen Airport und Land NÖ vor Höchstgericht

Österreich
23.03.2017 13:17

Der Kampf um den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien ist noch nicht ausgefochten: Der Flughafen als betroffenes Unternehmen sowie das Land Niederösterreich als Behörde für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ziehen nun vor die Höchstgerichte. Beide haben knapp bevor die Frist am Donnerstag endete gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 2. Februar eine außerordentliche Revision eingebracht.

Der Einspruch des Flughafens erfolgte wegen "inhaltlicher Rechtswidrigkeit" sowie schwerwiegender Verfahrensmängel, so der Vorstand am Donnerstag. Auch die Entscheidungsgründe seien widersprüchlich. Verfassungsbeschwerde wurde ebenfalls eingelegt - wegen der Verletzung verfassungsrechtlich gewährleisteter Rechte.

Flughafenmanager über Bewertung der Richter empört
Besonders empört sind die Flughafenmanager, dass das Gericht Klimaschutz oder Bodenverbrauch höher bewertete als den Standort und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. In ihren Höchstgerichtsbeschwerden gegen den Spruch des Bundesverwaltungsgerichts erheben die Juristen des Flughafens zahlreiche Vorwürfe, darunter Auslegungsfehler, Verletzung von Verfahrensvorschriften und Widersprüche.

"Schwerwiegende rechtliche Bedenken haben die Behörde veranlasst, den Verwaltungsgerichtshof mit dem Antrag anzurufen, die außerordentliche Revision zuzulassen und das erwähnte Erkenntnis zu beheben", so Josef Muttenthaler, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energierecht beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, in einer Aussendung.

Richter wegen Amtsmissbrauchs angezeigt
Die Richter des Bundesverwaltungsgerichts wurden bereits wegen ihrer Entscheidung wegen Amtsmissbrauchs angezeigt. Die Justiz ermittelt. Das sorgt seit Tagen für Erstaunen und Empörung bei Verfassungsrechtlern, aber auch bei Umweltorganisationen. Unerwünscht ist diese Debatte aber auch beim Flughafen selbst: "Ich hoffe, es stellt sich heraus, es war alles in Ordnung", sagte Flughafen-Vorstand Günther Ofner.

Läuft es nach den Höchstgerichtsbeschwerden sowie im Instanzenzug im Sinn des Flughafens und wird das Urteil zum Baustopp aufgehoben, wird sich der Pistenbau trotzdem jahrelang verzögern. Die Rede ist derzeit von mindestens vier bis fünf Jahren. Eine Inbetriebnahme würde dann "frühestens" 2030 möglich.

Pisten-Verbot "weltweit einzigartig"
Berühmte Referenzurteile nach außerordentlichen Revisionen waren den Flughafen-Verantwortlichen am Donnerstag nicht geläufig. Was das aktuelle Verbot des Pistenbaus anlangt, gebe es keinen Präzedenzfall, "das ist einzigartig, in Österreich und weltweit".

Auch Stadt Wien beteiligt sich an Verfahren
Nicht nur der Flughafen, auch das Land Niederösterreich hat gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes eine außerordentliche Revision eingebracht. Auch Wien wird sich an den Verfahren beteiligen. Man werde zwar selbst keine Rechtsmittel einbringen, jedoch Stellungnahmen in den beiden Rechtsgängen - also der außerordentlichen Revision und der Verfassungsbeschwerde - einbringen, sagte der Wiener SPÖ-Mandatar Erich Valentin auf APA-Anfrage.

Das Vorgehen sei mit dem Land Niederösterreich und dem Flughafen abgesprochen. In den Äußerungen werde man darlegen, dass man ebenfalls für den Bau der Start- und Landebahn eintrete. Die Schriftsätze seien auch nötig, um weiter an dem Verfahren beteiligt zu sein, erklärte Valentin: "Würden wir das nicht tun, hieße das, dass wir das Urteil akzeptieren." Das sei jedoch nicht der Fall.

Leichtfried fordert schnellere Rechtssicherheit
Verkehrsminister Jörg Leichtfried nahm die Debatte zum Anlass, schnellere Rechtssicherheit bei Verfahren wie solchen rund um den Bau des Semmeringtunnels oder der dritten Piste am Flughafen Wien zu fordern. "Die Herausforderung ist, dass man schnell Rechtssicherheit schaffen kann, sowohl für die Projektwerber als auch für die Anrainer", sagte der Minister am Donnerstag. "Diese langjährige, jahrzehntelange Unsicherheit ist schon etwas, was wirklich nicht sein muss", so Leichtfried. Es gebe Möglichkeiten, die Prüfverfahren zu verkürzen.

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