Exklusive Infos

“Krone”-Erfolg bei Tierschutzgesetz-Novelle!

Tierecke
28.02.2017 06:00

Seit Wochen stehen die geplanten Erneuerungen rund um das Bundestierschutzgesetz im Visier von Tierschutzorganisationen und Experten. Statt Verbesserungen beinhaltet die Novelle Rückschritte. Doch nach exklusiven Informationen, die der "Krone" zugespielt wurden, soll sich die Politik doch noch besonnen haben.

Unzählige Anrufe und Schreiben erreichten in den vergangenen Monaten unsere Tierecke. Deren gemeinsamer Inhalt: "Bitte verhindert das geplante Gesetz, das vielfach Verschlechterungen für Tiere beinhaltet!" Die Sorgen waren berechtigt, und so berichtete die "Krone" darüber und ließ Experten wie Volksanwalt Günther Kräuter, Heli Dungler von den "Vier Pfoten" und Tierschutzombudsleute ihre Kritikpunkte äußern.

Drohende Katastrophe abgewendet
Die Novelle wird am Dienstag beschlossen, und uns wurde vorab mitgeteilt, dass ob unserer Berichterstattung doch noch einiges geändert wurde. Einen Jubelschrei wird der neue Entwurf nicht auslösen, aber es wurde deutlich nachgebessert und so die drohende Katastrophe im Tierschutz abgewendet.

Sogar Verbesserungen erarbeitet
Laut den uns vorliegenden Informationen war es die ÖVP, die sogar bereits geltende Gesetze gerne ausgehebelt hätte - zum Leidwesen der Tiere. In nächtelangen Verhandlungen gelang es nun doch, einige Verbesserungen zu erarbeiten. So sind etwa die Kastrationspflicht bei Katzen und der Handel mit Tieren im Internet besser geregelt. Für Rinder soll es ein Ende der Anbindehaltung geben.

Oberhauser kämpfte bis zuletzt für Tiere
In den kommenden Tagen werden noch einzelne Verordnungen diskutiert, aber auch da stehen die Zeichen gut. Zu verdanken ist dies auch Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, die bis zuletzt gegen ihre schwere Krankheit, aber auch für den Tierschutz, der ihr eine Herzensangelegenheit war, gekämpft hat. Bleibt zu hoffen, dass die Gespräche zu den Verordnungen auch in ihrem Gedenken ablaufen.

Die Änderungen im Überblick:

  • Katzenhalter müssen sich künftig entscheiden, ob sie ihre Freigänger kastrieren oder chippen und registrieren lassen. Landwirte haben also in jedem Fall Kosten zu tragen, wenn sie eine Zucht anmelden wollen. Die Erfüllung aller Voraussetzungen wird von den Behörden kontrolliert.
  • Das Anbinden von Hunden wird nicht unbegrenzt erlaubt, sondern nur im Rahmen einer "gesetzeskonformen Hundesausbildung" oder für kurzzeitige Aktivitäten wie die Dauer eines Einkaufes. Der Begriff "Freizeitaktivitäten" wird auf Anregung der Tierschützer gestrichen. Würgehalsbänder (für Private) werden verboten, sie müssen in jedem Fall einen Stop haben.
  • Für das Anbinden von Rindern wurde eine Lösung mit den Ländern erarbeitet. Es wird eine Übergangsfrist für begründete und gemeldete Ausnahmen geben.
  • Die Begriffe "Tierasyl", "Gnadenhof" und "Tierpension" wurden genau definiert, um eine Abgrenzung zum Tierheim und damit sachgerechte Lösungen für die jeweiligen Einrichtungen zu ermöglichen.
  • Jedes Angebot zur Abgabe von Tieren, die nicht von Züchtern oder autorisierten Personen bzw. Vereinen stammen, wird verboten. Und: Laut Novelle wird der Tatbestand auch durch das Anbieten im Internet erfüllt, das heißt die Betreiber von Internetplattformen können auch als Beitragstäter zur Verantwortung gezogen werden. Wer ein einzelnes Tier aufgrund einer Notlage vermitteln muss, kann das weiterhin online tun - der Vierbeiner muss allerdings erwachsen sein. Dadurch soll der illegale Welpenhandel weiter eingedämmt werden.
  • Das Tätowieren sowie das Verfärben von Haut, Fell oder Federkleid aus ästhetischen Gründen wird verboten.
  • Keine Abgabe von Tieren an Minderjährige unter 16 Jahren ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten - bisher lag die Altersgrenze bei 14 Jahren.
  • Die Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen wird verbessert.
  • Wer Tiere wiederholt aufnimmt, weitergibt, selbst vermittelt oder für andere vermittelt, muss dies vor Aufnahme der Tätigkeit der Behörde melden. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für diese Tätigkeit sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.

Maggie Entenfellner & Denise Zöhrer, Kronen Zeitung

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