Kürzungen bleiben

Luxuspensionisten bei Höchstgericht abgeblitzt

Wirtschaft
19.09.2017 12:51

Neun Pensionisten der Nationalbank (OeNB) sind mit einer Klage gegen die Kürzung ihrer Bezüge abgeblitzt. Der Oberste Gerichtshof hat ihren Einspruch dagegen als letzte Instanz abgelehnt. Ausgangspunkt des Streits war das sogenannte Sonderbezügebegrenzungsgesetz, das eine Kürzung von besonders hohen Pensionen vorsieht. Die monatlichen Bruttobezüge der betroffenen Banker betragen durchschnittlich 17.500 Euro.

Zuvor hatten bereits das Arbeitsgericht und dann das Oberlandesgericht Wien das Ansinnen der Nationalbank-Pensionisten abgelehnt. Nun hat der OGH die außerordentliche Revision von neun Notenbankern und dem Zentralbetriebsrat zurückgewiesen. Der Europäische Gerichtshof werde nicht angerufen, so der OGH.

Begonnen hatte der Kampf der Kläger 2015, als das teils in Verfassungsrang stehende Sonderbezügebegrenzungsgesetz (SPBegrG) in Kraft trat. Dieses sieht die schrittweise Kürzung von Spitzenpensionsbezügen in diversen Institutionen vor - und zwar um bis zu 10,25 Prozent. Betroffen sind von dieser Regelung in der Nationalbank 57 Pensionisten mit durchschnittlich 17.500 Euro Pension.

Ex-Banker berufen sich auf Einzelverträge
Einige von den Einschnitten Betroffene zogen gegen die Kürzungen vor Gericht und beriefen sich auf privatrechtliche Einzelverträge mit der OeNB. Der Eingriff in solche Verträge sei verfassungswidrig, argumentierten die Kläger und involvierten im Rahmen des Zivilverfahrens sogar den Verfassungsgerichtshof. Doch auch dieser ließ die Ex-Banker abblitzen, da man keine Verfassungswidrigkeit feststellen konnte.

Ganz vom Tisch ist das Thema aber unter Umständen nicht. Man werde nun ausloten, "ob und was wir rechtlich noch tun können", sagte OeNB-Zentralbetriebsratschef Robert Kocmich dem "Standard". Der Instanzenzug in Österreich ist allerdings ausgeschöpft.

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