Urteil in Salzburg

Tochter und Nichte missbraucht: 8,5 Jahre Haft

Österreich
28.02.2017 13:05

Ein großteils geständiger Salzburger, der seine leibliche Tochter zehn Jahre lang mehrmals wöchentlich sexuell missbraucht hat, ist am Dienstag zu achteinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der 44-Jährige hatte sich zudem an seiner Nichte vergangen. Die Mädchen waren im Tatzeitraum unmündig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs und sexuellen Missbrauchs von Unmündigen sowie wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses schuldig gesprochen. Die beiden mutmaßlichen Opfer haben ihren Angehörigen bei einer kontradiktorischen Vernehmung schwer belastet.

Beide hatten sich am 29. Dezember 2015 an eine Polizeiinspektion im Bezirk Hallein gewandt und von sexuellen Übergriffen berichtet. Eine Vernehmung des Beschuldigten war im Februar 2016 geplant, doch er hatte sich bereits nach Spanien abgesetzt. Er postete auf Facebook, dass er sich dort ein Haus bauen wolle. Im April 2016 wurde er in Südspanien gefasst.

An Tochter und Nichte vergangen
Laut Staatsanwalt Andreas Allex soll der Salzburger wiederholt dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen an seiner leiblichen Tochter im Zeitraum von Dezember 1999 bis Oktober 2008 im Wohnhaus der Familie vorgenommen haben. Das Kind war damals zwischen fünf und 14 Jahre alt. Weiters habe er sie auch noch im Zeitraum von 2008 bis 2009 an den Geschlechtsteilen berührt. Zudem soll er solche Handlungen im Jahr 2002 auch an der damals zwölfjährigen Cousine der Tochter vollzogen haben. Der Mann bedauerte laut seinem Verteidiger die Tat. Ein Gutachter stellte bei dem Angeklagten eine Störung der Sexualpräferenz fest.

Schmerzensgeld zugesprochen
Nach der Urteilsverkündung durch die Vorsitzende des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, erbat der Angeklagte Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Der Tochter des Beschuldigten wurden 17.500 Euro an Teilschmerzensgeld zugesprochen. Laut ihrer Rechtsvertreterin liegt bei ihr ein Verdacht auf Persönlichkeitsstörung als Folge der Tat vor. Die Nichte des Angeklagten erhält dem Urteil zufolge 500 Euro an Teilschmerzensgeld.

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