24-Jähriger starb

Todesfahrt in Salzburg: Lenker nicht schuldfähig

Österreich
29.06.2017 12:21

Er dürfte nicht zurechnungs- und damit gleichzeitig nicht schuldfähig sein - das ist das Ergebnis eines neuropsychiatrischen Vorabgutachtens zu jenem Norweger, der im Februar im Salzburger Pinzgau mit seinem Wagen einen tödlichen Zusammenstoß verursachte, bei dem ein 24-Jähriger starb. Der 42-Jährige, seine Ehefrau und die beiden Kinder erlitten bei der Kollision schwere Verletzungen. Gegen den Norweger war bislang wegen Mordes ermittelt worden.

Der Beschuldigte, gegen den Anfang März die Untersuchungshaft verhängt worden war, wurde am Mittwoch zur "vorläufigen Anhaltung" von der Justizanstalt Salzburg in die Christian-Doppler-Klinik überstellt. "Er bekommt jetzt endlich die notwendige medizinische Behandlung", sagte sein Verteidiger Kurt Jelinek am Donnerstag. An den Frontalzusammenstoß konnte sich der Beschuldigte laut seinem Anwalt nicht erinnern.

Die Staatsanwaltschaft ging von einem bedingten Tötungsvorsatz des Norwegers aus. Der Mann sei bei seinem Überholmanöver extrem gefährlich gefahren, er habe durch sein Fahrverhalten den Tod des Opfers "ernstlich für möglich gehalten".

Kein Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
Nach Vorliegen eines ersten neuropsychiatrischen Gutachtens eines Sachverständigen ergaben sich für die Staatsanwaltschaft Salzburg keine Hinweise darauf, dass eine Zurechnungsunfähigkeit seitens des Norwegers vorlag. Einem chemisch-toxikologischen Gutachten zufolge stand er zum Unfallzeitpunkt weder unter Alkohol-, noch unter Drogen- oder Medikamenteneinfluss.

"Psychotischer Zustand tatwirksam"
Weil die Frage der Zurechnungsfähigkeit für die Staatsanwaltschaft aber noch nicht eindeutig geklärt war, wurde ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben. In ihrer Vorabbeurteilung kam die Wiener Psychiaterin und Neurologin Gabriele Wörgötter zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für eine Einweisung des Norwegers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher vorliegen. "Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit war ein psychotischer Zustand tatwirksam", so Wörgötter.

Die Gefährlichkeit, die derzeit noch von dem Mann im unbehandelten Zustand ausgehe, könne nur durch eine konsequente psychiatrisch/psychotherapeutische Behandlung hintangehalten werden, erläuterte sie.

Die Staatsanwaltschaft wartet jetzt noch das umfassende Gutachten der Psychiaterin ab. "Wir werden es prüfen und unsere Schlüsse daraus ziehen", sagte Mediensprecher Robert Holzleitner. Die Untersuchungshaft sei auf eine vorläufige Anhaltung umgestellt worden, bisher sei wegen Mordes ermittelt worden.

Wird Anklage erhoben?
Nach dem Vorabgutachten sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, sagte der Staatsanwalt. Ob das Ermittlungsverfahren tatsächlich mit einem Unterbringungsantrag in eine Anstalt abgeschlossen wird und folglich keine Anklage erhoben wird, steht noch nicht endgültig fest.

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