14 Rippen gebrochen

Vater bei Rauferei getötet: 18 Monate Haft

Österreich
19.07.2017 16:48

18 Monate Haft, davon zwölf Monate bedingt, lautete das Urteil in einer Geschworenenverhandlung gegen einen 48-Jährigen am Mittwoch in St. Pölten. Der Angeklagte stand wegen einer Rauferei vor Gericht, bei der sein Vater (70) starb. Der Niederösterreicher wurde wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Mehrere Minuten muss der 48-jährige Martin B. mit seinen 100 Kilogramm auf den Brustkorb des Vaters gedrückt haben. 14 Rippen des 70-jährigen Pensionisten waren gebrochen, stellte der Gerichtsmediziner fest. Als Todesursache wurde Erstickung diagnostiziert. "Der Angeklagte muss auf ihm draufgelegen sein", so der Gutachter.

"Nach außen hin war alles okay"
Was in dem Hof südlich von St. Pölten passiert ist, hat eine Vorgeschichte von Jahrzehnten. "Nach außen hin war alles okay. Kaum war die Tür beim Hof zu, war die Hölle los", berichtet die Frau des Angeklagten. Die Hölle war los, weil der Schwiegervater in steigender Frequenz tobte und schrie. "Ich habe den Schwiegervater 26 Jahre gekannt", sagt die Ehefrau des Angeklagten: "Meinen Mann hat er schon seit ewig beschimpft."

"Du Sau, du Ar***, du Kretzn, du Untermensch, war sein Repertoire", erzählt dann auch der Angeklagte. Zugeschlagen hat der Vater aber nie. Bis zu jenem 24. März, als der Vater kritisierte, der Sohn würde zu wenig heizen. Der Streit eskalierte, die Faust knallte ins Gesicht des Sohnes. Da drehte Martin B. durch.

"Ich wollte ihm nicht wehtun"
Jetzt beteuert er: "Ich wollte ihm nicht wehtun." Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger plädierte auf Notwehr. Dies beantworteten die Geschworenen mit vier zu vier Stimmen, aufgrund dieses Ergebnisses gelangte man zur Frage nach der grob fahrlässigen Tötung, die einstimmig bejaht wurde, erläuterte die vorsitzende Richterin.

Der Strafrahmen betrug maximal drei Jahre, mildernd wirkte sich die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten aus, erschwerende Gründe gab es keine. Die Vorhaft seit 25. März wird dem 48-Jährigen angerechnet. Sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger verzichteten auf Rechtsmittel, damit ist das Urteil rechtskräftig.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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