2 Jahre teilbedingt

Vergewaltigung im Hotel: Rezeptionist verurteilt

Österreich
27.04.2017 14:28

Ein in einem Hotel in Wien-Leopoldstadt beschäftigter Rezeptionist ist am Donnerstag im Landesgericht für Strafsachen zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden, nachdem er in das Zimmer eines Gasts eingedrungen war und sich an der schlafenden Frau vergangen hatte. Der Schöffensenat schenkte der Version des 35-Jährigen keinen Glauben, der sich mit einvernehmlichem Sex verantwortet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Fall hatte sich in der Nacht auf den 14. Februar 2017 in einem Betrieb in der Leopoldstadt abgespielt, wo sich die Frau ab 5. Februar eingemietet hatte. Seit dem späten Nachmittag saß die 25-Jährige an der Hotelbar und trank Prosecco. Sie kam mit dem Rezeptionisten ins Gespräch, mit dem sie sich offenbar immer wieder angeregt unterhielt.

Nach 3 Uhr brachte der Rezeptionist die zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisierte Frau - ihren Angaben zufolge hatte sie zwölf Gläser Prosecco konsumiert - auf ihr Zimmer. Zuvor habe sie ihm "Wenn du fertig bist, dann kannst du vorbeischauen" gesagt und dazu ihre Zimmernummer genannt, gab der Angeklagte zu Protokoll. Im Zimmer habe ihn die junge Frau dann umarmt und geküsst: "Ganz fest. Eine Minute lang. Mit Zunge." Dann habe sie sich mit "Bis später!" verabschiedet.

"Sie wusste, dass ich hier bin"
Der seit sechs Jahren verheiratete Rezeptionist ging nach unten und erledigte seine Schicht. Bevor er um 6 Uhr Schluss machte, fertigte er ein Duplikat ihrer Schlüsselkarte an und öffnete dann damit ohne zuvor anzuklopfen ihre Zimmertür. "Sie ist völlig nackt auf dem Bett gelegen", beschrieb der Angeklagte die Szene. Die Frau hätte ihn kurz angesehen. Er habe sich entkleidet und sich neben der 25-Jährigen aufs Bett gesetzt: "Ich habe ihr den Rücken und die Haare gestreichelt." Sie habe wohlige Laute von sich gegeben: "Sie wusste, dass ich hier bin." Schließlich habe sie ihre Beine angewinkelt und seine rechte Hand zu ihrer Brust geführt.

"Beim Sex war sie recht passiv"
"Beim Sex war sie recht passiv", stellte der Angeklagte fest. Nachher habe er etwa zehn Minuten in ihrem Zimmer geduscht. Als er sich von ihr verabschieden wollte, habe sie tief und fest geschlafen. Daher sei er wortlos gegangen.

Staatsanwältin Julia Kalmar hielt diese Version für eine reine Schutzbehauptung. Die Frau sei aufgrund ihrer Alkoholisierung so benommen gewesen, dass sie zwar ein Geräusch hörte, als jemand ihr Zimmer öffnete. Danach habe sie nichts mehr mitbekommen. Der Mann habe diese Situation ausgenützt und sich an der wehrlosen Frau vergangen.

Nach dem Aufwachen verspürte die Frau Schmerzen im Unterleib. Sie ließ sich in einem Spital untersuchen und erstattete danach Anzeige. Vor der Einvernahme der 25-Jährigen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Darstellung des Opfers glaubwürdiger
Das Gericht schenkte der Version des Angeklagten keinen Glauben und verurteilte ihn zu zwei Jahren teilbedingter Haft. Davon wurden acht Monate unbedingt ausgesprochen, der Rest wurde dem bisher unbescholtenen Mann unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Für das Gericht war die Darstellung der 25-Jährigen glaubwürdiger, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin ausgesagt hatte. Die junge Frau bekam ein symbolisches Schmerzengeld von 1000 Euro zugesprochen. Zudem haftet der 35-Jährige für allfällige zukünftige Folgeschäden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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