18 Monate bedingt

Wien: Mildes Urteil nach versuchtem Sexangriff

Österreich
16.08.2017 12:59

Wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung ist ein 24 Jahre alter Iraker am Mittwoch in Wien vor Gericht gestanden. Das Urteil gegen ihn fiel milde aus, er wurde zu 18 Monaten verurteilt, die ihm zur Gänze für eine Probezeit von drei Jahren nachgesehen wurde. Die Staatsanwältin hatte eine zumindest teilbedingte Strafe gefordert, nicht zuletzt aus general- und spezialpräventiven Gründen.

Der jungen Frau war im August des Vorjahres auf dem nächtlichen Heimweg ein Mann vom Praterstern bis zu ihrem Wohnhaus gefolgt. Dort sprach er sie nach Mitternacht an: Zuerst fragte er nach dem Weg, dann sagte er "Ich liebe Dich", worauf ihm die Frau ihr Desinteresse deutlich zu verstehen gab und sich danach zum hell erleuchteten Uniqa-Gebäude flüchtete.

Als sie nach einiger Zeit dachte, sie könnte nun sicher in ihr Wohnhaus, sperrte sie die Haustür auf und wurde sogleich vom Angeklagten hineingestoßen und bedrängt. Lediglich aufgrund ihrer heftigen Gegenwehr bleib es beim Versuch, sie zu betasten und zu küssen. Das Opfer, deren Aussagen verlesen wurden, war sich sicher, sie wäre ansonsten vergewaltigt worden. Nachdem der 24-Jährige von ihr abgelassen hatte, war die junge Frau so voller Adrenalin, dass sie ihren Peiniger sogar verfolgte, er konnte aber zunächst entkommen.

"Verrücktes Handeln" mit erstmaligem Alkoholkonsum erklärt
Der Angeklagte nahm vor Gericht die Schuld auf sich, auch wenn er meinte, das Opfer würde "übertreiben". Sein "verrücktes Handeln" verteidigte er mit dem angeblich zuvor erstmals konsumierten Alkohol, wovon das Opfer aber nichts mitbekommen hatte.

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Nina Steindl sah nur Milderungsgründe für den Iraker. Das reumütige Geständnis sei in derartigen Verfahren nicht üblich, ebenso sei er unbescholten und es sei glücklicherweise nur beim Versuch geblieben.

Gegenwehr verhinderte Schlimmeres
Vergeblich hatte die Anklägerin darauf hingewiesen, dass nur die entschiedene Gegenwehr des Opfers Schlimmeres verhindert habe und die Alkoholisierung nur eine Ausrede des Beschuldigten sei. Angesichts ähnlicher Vorfälle mit Ausländern, die sich zuletzt gehäuft hätten, sollte der Angeklagte aus präventiven Gründen zumindest einige Zeit in Haft kommen.

Schlussendlich wurde der Iraker zu 18 Monaten bedingt verurteilt. Er nahm das Urteil an, die Anklägerin meldete Berufung an, weshalb nun das Oberlandesgericht über die tatsächliche Höhe der Strafe entscheiden muss.

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