Irreführung?

Zwist um Tiroler Speck: Kein Tiroler Fleisch nötig

Wirtschaft
18.05.2017 10:40

Wo Tiroler Speck draufsteht, muss kein Tiroler Schwein drin sein: Auf diese Problematik hat der Team-Stronach-Abgeordnete Leopold Steinbichler aufmerksam gemacht. Das sei "Irreführung von Konsumenten". Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) sieht kein Problem, wenn das Fleisch aus anderen EU-Staaten und nicht aus Österreich kommt. Bei dieser Angabe gehe es um die besondere Herstellungsform und nicht die verwendeten Rohstoffe.

Steinbichler warf das Thema geschützter geografischer Angaben (g.g.A.) bei der Fragestunde der Nationalratssitzung an Rupprechter auf. Sein Vorwurf: Die geschützte geografische Angabe sei "völlig unzureichend" und diene "ausschließlich zur Verwirrung der Konsumenten".

Als Beispiel nannte er Tiroler Speck, bei dem sowohl das Fleisch als auch das Brennholz aus dem Ausland kommen könnte - und sich dennoch als "Tiroler Speck" bezeichnen lässt. Denn es muss nur eine der Produktionsstufen, also Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung, in der dafür definierten Region erfolgen.

Rupprechter erklärte dazu in der Fragestunde, bei diesen geografischen Angaben gründe sich die Beziehung zur Region oft auf den Ruf dieser Bezeichnung: "Das heißt, ein Produkt aus einem bestimmten Gebiet - Stichwort Tiroler Speck - wird deshalb nachgefragt, weil es von den Verbrauchern ein besonderes Ansehen genießt oder eine besondere Herstellungsform dahintersteht. Dieses Ansehen leitet sich nicht zwingend aus der Rohstoffherkunft ab." Ein Rohstoff werde durch die besondere Produktionsform veredelt. Dadurch sei die Bezeichnung zulässig und richtig, so der Minister.

Steinbichler betonte allerdings, dass die EU-Regelung dazu dienen sollte, die Rechte von Landwirten und Erzeugern an lokal geprägten Namen zu schützen. "Doch wo ist die Wertschöpfung der Tiroler Bauern, wenn aus dänischen Schweinen mit ungarischem Brennholz Speck erzeugt wird?", fragte er den Minister.

Interessierte Konsumenten können sich bei Patentamt informieren
Rupprechter meinte dazu, die Produktspezifikationen aller geografisch geschützten Angaben und Ursprungsbezeichnungen könne man auf der Homepage des Patentamts nachlesen. Interessierte Verbraucher haben damit die Möglichkeit, sich über die genaue Beschaffenheit von geografischem Ursprung und geschützter geografischer Angabe zu informieren. Zum Beispiel Speck hielt er fest: "Die Regelungen besagen wohl, dass Tiroler Speck auch in Tirol produziert wird."

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