"Krone"-Ombudsfrau

Blindenhund durfte nicht mit Herrl ins Solarium

Ombudsfrau
31.05.2017 10:00

Sonne an kühlen Frühlingstagen wollte Christoph T. aus Wien tanken. Er besuchte dazu ein Solarium in seiner Nähe - in Begleitung seines Blindenführhundes. Den Vierbeiner wollte er im Geschäftsraum lassen, während er sich auf die Sonnenbank legte. Doch das wurde dem blinden Mann verwehrt…

Hunde seien im Sonnenstudio verboten, klärte ein Mitarbeiter unseren Leser auf, sie müssten draußen warten. Das war Herrn T. nicht möglich, außerdem wollte er das dem Vierbeiner nicht antun, "da die Sonne direkt auf den Gehsteig schien", schrieb er an die Ombudsfrau: "Ich machte den Mitarbeiter darauf aufmerksam, dass ein Assistenzhund sogar das Recht hat, in Spitäler und zu Ärzten mitgenommen zu werden. Aber mir wurden Begriffe wie Hygienebestimmungen entgegengeworfen."

Seitens des Betreibers entschuldigte man sich auf Anfrage der Ombudsfrau sofort für das "falsche Verhalten eines Aushilfsmitarbeiters" mit einem dreimaligen Gratisbesuch bei Herrn T.: "Der Vorfall tut uns ausgesprochen leid!"

Zutrittsverbot für Assistenzhund wäre Diskriminierung
Ein Zutrittsverbot wäre wohl auch nicht rechtens gewesen: "In die normalen Geschäftsräume müsste der Hund zugelassen werden", so Markus Wolf, Präsident des Blinden- und Sehbehindertenverbands Österreich (BSVÖ), "eine Nichtzulassung wäre Diskriminierung und ein Gesetzesverstoß. Nur wo es klar begründbare gesundheitliche Bedenken oder ein Sicherheitsrisiko gibt, darf der Zugang verwehrt werden." Auch die Behindertenanwaltschaft verwies auf das Bundes-Behindertengleichtellungsgesetz. Allerdings sei von einer Diskriminierung eher nicht auszugehen, wenn zum Beispiel "infolge besonders hoher Hygienestandards keine Assistenzhunde auf der Intensivstation eines Krankenhauses zugelassen sind".

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