Unfall beim Einkauf

Entschädigung für Sturz-Opfer dank Ombudsfrau

Ombudsfrau
24.08.2017 15:05

Au, das tat weh! Eine Leserin stürzte beim Verlassen eines Geschäfts über eine kaputte Fußmatte und verletzte sich schwer. Mit einem 10-Euro-Gutschein wollte man die Wienerin danach abspeisen. Die Ombudsfrau konnte vermitteln.

Die Metallumrandung der Türmatte war aufgebrochen, die Leserin war ganz offensichtlich darin mit einem ihrer Schuhe hängen geblieben. "Ich stürzte mit voller Wucht auf den Asphalt", schrieb Jutta U. an die Ombudsfrau, "ich erlitt eine Brustbeinprellung, einen Fingerbruch und Blutergüsse an den Knien." Nach einigen Telefonaten mit dem Unternehmen erklärte man Frau U., ein Hindernis in der Höhe von drei Zentimetern sei zulässig. Man bot ihr einen 10-Euro-Gutschein als Wiedergutmachung an. Diese Reaktion verärgerte verständlicher Weise die Leserin: "Ich finde das einfach lächerlich."

Auf Nachfrage der Ombudsfrau wurde dann doch die Versicherung der Drogeriehandelskette mit dem Fall befasst. Die Leserin musste alle medizinischen Unterlagen einreichen, ein Arzt begutachtete ihre Verletzungen. Letztlich erhielt sie einen entsprechenden Ausgleich von 4300 Euro.

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