"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
30.04.2017 06:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Mobilfunkanbieter zeigte sich kulant
Einen Handyvertrag für ihren Pflegesohn hatte Familie T. aus Niederösterreich abgeschlossen. Die monatlichen Gebühren wurden vom Konto des jungen Mannes abgebucht. Als das Pflegekind wieder zu seiner Mutter kam, flatterte bei Familie T. eine hohe Rechnung des Handyanbieters ins Haus. Da vom Konto des Burschen keine Abbuchungen mehr möglich waren, blieben die Leser auf den hohen Kosten sitzen. Sie bezahlten diese und wollten den Vertrag kündigen. "Jetzt wurden wir informiert, dass die Grundgebühr noch für zwei Jahre zu bezahlen ist", schilderte Familie T. der Ombudsfrau. Auf unsere Anfrage hat T-Mobile den Vertrag in Kulanz ausnahmsweise vorzeitig storniert.

Verordnung kam nicht bei Krankenkasse an
Aufgrund einer schweren Erkrankung musste Johannes F. bereits zwei Bauchoperationen über sich ergehen lassen. Um die Heilung zu unterstützen, wurde ihm ein medizinisches Mieder verordnet. Da dieses ständig getragen werden muss, verschrieb sein behandelnder Arzt ein zweites Mieder. "Trotzdem erhielt ich eine Rechnung, weil die Krankenkasse offenbar nicht zahlen wollte", bat Herr F. um Hilfe. Wir haben die Salzburger Gebietskrankenkasse um Aufklärung gebeten und erfahren, dass der zuständige Bandagist es verabsäumt hatte, die Verordnung an die Krankenkasse zu schicken. Deshalb erhielt der Leser gleich eine Rechnung für das zweite Mieder. Dieses wurde mittlerweile bewilligt.

Leserin irrte bei Buchungsdatum von Zugtickets
Mehrere Zugtickets nach Venedig und retour hatte Susanne S. online gebucht. Beim Ausdrucken der Fahrkarten stellte sie fest, dass sie für die Rückfahrt irrtümlich das falsche Datum angegeben hatte. Das Kundenservice der Bahn informierte Frau S., dass eine Stornierung der Tickets nicht möglich ist, weshalb sich die Oberösterreicherin an uns wandte. Kulanterweise erhält Frau S. von den ÖBB nun Reisegutscheine.

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