"Krone"-Ombudsfrau

Nach Flug-Verschiebung war Zugticket ungültig

Ombudsfrau
19.12.2016 18:00

Weil ihr Rückflug von der Airline um drei Tage verschoben wurde, konnte eine Leserin aus Oberösterreich ihr Zugticket für die Heimreise vom Flughaben quasi wegschmeißen. Erst nach Einschalten der Ombudsfrau wurden die Kosten übernommen!

Wenige Tage vor Beginn ihrer Reise auf die griechische Insel Mykonos wurde Katharina E. aus Oberösterreich von der Fluglinie mitgeteilt, dass ihr Rückflug gestrichen worden sei und sie drei Tage früher nach Österreich zurückreisen müsse. "Für den ursprünglichen Tag der Heimfahrt vom Flughafen Wien nach Oberösterreich hatte ich im Vorhinein ein günstiges Zugticket gebucht. Dieses war aber von Erstattung und Storno ausgenommen", ärgerte sich die Leserin. Deshalb bat Frau E. die Airline, die Kosten für die neuen Zugtickets, die sie kaufen musste, zu übernehmen. Auf das Schreiben bekam Frau E. aber nie eine Antwort.

Erst nach unserer Anfrage entschuldigte sich die Air Berlin für die Unannehmlichkeiten und erstattete umgehend das Geld für die Zugfahrt!

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