Johann L. steht vor einem unlösbaren Problem. 1988 hat der Niederösterreicher seinen Motorradführerschein gemacht. Als er sich diesen nun neu ausstellen lassen wollte, kam heraus, dass laut Behörden eine solche Lenkerberechtigung gar nicht besteht. Nun muss der Leser nochmal die Fahrschulbank drücken!
"1988 habe ich in Wien den A-Führerschein nachgemacht. Meinen bestehenden Führerschein mit den Gruppen B, C, F und G habe ich damals abgegeben und nach der Prüfung mit dem Vermerk 'Gruppe A amtlich berichtigt' zurückerhalten", so Johann L.
29 Jahre war er mit seinem "heißen Eisen" unterwegs, hatte bei routinemäßigen Polizeikontrollen nie Probleme. Als er nun nach einem Diebstahl aber einen neuen Schein benötigte, kam die böse Überraschung. "Die Behörde meinte, dass die Gruppe A bei mir nicht aufscheine", war der Niederösterreicher baff. Weil die Wiener Fahrschule durch eine Neuübernahme keine Dokumente von seinerzeit hat, wandte sich Herr L. an die Bezirkshauptmannschaft (BH) Mistelbach sowie das Verkehrsamt Wien. "Die BH sagte, das Verkehrsamt sei zuständig. Dieses wiederum konnte mir auch nicht helfen", kontaktierte uns der Leser zermürbt.
Führerschein der Klasse A bei Behörde nicht eingetragen
Die BH Mistelbach informierte uns, dass bei ihr nie ein Verfahren zur Erweiterung der Lenkerberechtigung geführt worden sei. Das Verkehrsamt Wien teilte mit, dass im Zentralen Führerscheinregister die Klasse A für Herrn L. nicht gespeichert sei. Eine Nachschau im Archiv sei negativ verlaufen, die Originalunterlagen aus 1988 wurden bereits vernichtet. Laut beiden Behörden sei es auch nicht üblich gewesen, Ausbesserungen im Dokument vorzunehmen, es wurden ausnahmslos neue Führerscheine ausgestellt.
Was wohl nicht immer der Fall war. Der Ombudsfrau liegen Kopien von Führerscheinen vor, in denen es sehr wohl händische, amtliche Änderungen gab. Ein ehemaliger Fahrprüfer bestätigte das auch. Herr L. hat trotzdem Pech gehabt. Ihm bleibt nichts anderes übrig, als den A-Führerschein neu zu machen…
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