Wegen Scheidung

Tickets nicht genutzt: ÖBB reagierten menschlich

Ombudsfrau
30.07.2017 18:00

Wegen einer nicht absehbaren Änderung seiner Lebensumstände kann ein Niederösterreicher gebuchte Tickets für eine Zugreise nicht nutzen. Die von ihm erbetene Erstattung der Fahrtkosten wurde von den ÖBB anfangs abgelehnt. Die Ombudsfrau konnte helfen!

Ende Juli sollte es für Familie S. aus Niederösterreich - gemeinsam mit den Familienhunden - mittels Zug in den wohlverdienten Sommerurlaub nach Tirol gehen. Zu diesem Zweck buchte Christian S. bereits Mitte Februar Sparschiene-Tickets für zwei Erwachsene inklusive Sitzplatzreservierung sowie zwei Fahrkarten für seine Vierbeiner. Und zahlte dafür knapp 200 Euro. "Leider haben sich meine Frau und ich zwischenzeitig und nicht vorhersehbar getrennt. Als ich nun stornieren wollte, wurde mir lediglich ein Erstattungsbetrag von rund 30 Euro angeboten", schilderte der Leser der Ombudsfrau. Hinsichtlich des Restbetrages von 170 Euro verwies man auf die von Herrn S. gekauften Sparschiene-Tickets, die nämlich von einer Erstattung ausgenommen seien. Ob seiner Enttäuschung über diese Nachricht wandte sich der Niederösterreicher schließlich an uns.

Die ÖBB erklärten der Ombudsfrau auf Anfrage, dass es sich bei Sparschiene-Tickets um ein besonders günstiges Angebot handle, welches an bestimmte Konditionen sei. "So sind unter anderem Stornierung und Erstattung ausgeschlossen", so die Bahn. Auch Reservierungen könne man gemäß Tarifbestimmungen nicht stornieren. Für die Fahrkarten der Hunde sei hingegen eine Erstattung möglich. Weil man die schwierige Situation von Herrn S. jedoch sehr gut nachvollziehen könne, komme man ihm entgegen. Der Niederösterreicher erhält einen ÖBB-Reisegutschein.

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