"Dirty Campaigning"

Die Tabuzonen und Graubereiche im Wahlkampf

Österreich
21.09.2017 16:01

Ein Wahlkampf ist schmutzig, doch auch das "Dirty Campaigning" der Parteien stößt - freiwillig und unfreiwillig - an seine Grenzen, denn es bleiben einige Tabuzonen: Kirchen, Krankenhäuser und Schulen sind weitgehend politikfrei. Aber auch Fußballstadien sind Verbotszonen für Wahlwerbung.

Es war ein Skandal, als die FPÖ der Tiroler Gemeinde Vomp die Namensliste einer örtlichen Schulklasse im Netz veröffentlichte, deren Namen für das blaue "Rechtsbefinden" nicht "deutsch" genug waren. Hier wurden Kinder an den Pranger gestellt. Das tut man nicht. Was die Frage aufwirft: Wie "dirty" darf "campaigning" im Wahlkampf sein? Was sind Tabuzonen? Und wo gibt es Graubereiche?

Nicht alles ist erlaubt ...
Einiges ist mittlerweile gesetzlich geregelt. Vor dem Zweiten Weltkrieg nutzten Rechts und Links die sportliche Plattform. Man denke an Joseph Goebbels' Rede im Sportpalast, Engelbert Dollfuß' Auftritt auf der Trabrennbahn oder den Aufmarsch der VAFÖ (Freie Vereinigung der Amateur-Fußballvereine Österreichs, Anm.) vor einem Spiel der Arbeiterfußballer Österreichs gegen Deutschland anno 1930 (Bild unten).

Der Sport definierte sich erst nach 1945 reglementarisch unpolitisch. "Die Bestimmungen betreffend das Verbot von politischer Werbung im Stadion sind in den Sicherheitsrichtlinien oder auch in den Spielbetriebsrichtlinien geregelt", heißt es vonseiten der Fußball-Bundesliga. Wahlkampf auf dem Sportplatz ist tabu. Ebenso in Schulen. Veranstaltungen mit politischem Hintergrund sind nur im Rahmen des Unterrichts für politische Bildung gestattet. Hier stößt man allerdings auch auf Graubereiche. So ist es mit Zustimmung der Stadt erlaubt, vor Schulen zum Beispiel Flyer zu verteilen.

… und nicht alles ist verboten
Auch in Krankenhäusern ist Wahlkampf per se nicht verboten. Spitäler liegen im Kompetenzbereich der Länder: "Eine Zustimmung müsste beim Spitalseigentümer eingeholt werden", heißt es aus dem Gesundheitsministerium. In Wien ist es beispielsweise nicht erlaubt.

In den Räumlichkeiten des AMS gibt es keine Wahlwerbung, aber "wahlwerbende Aktivitäten im Einzugsgebiet der Geschäftsstellen sind gesetzlich nicht verboten", sagt eine Sprecherin zur "Krone".

Bleibt noch die Kirche. Wurde früher gerne von der Kanzel politisch gepredigt, ist die Trennung von Kirche und Staat unter Aufsicht des Kultusamtes fast vollständig.

Selbst die christlich-sozialen Werte der ÖVP existieren bei der Liste Kurz nicht einmal mehr auf dem Papier. Der Kirche bleibt der moralische Zeigefinger. "Dirty Campaigning" hat eben auch Regeln.

Clemens Zavarsky, Kronen Zeitung

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