Viele Fragen offen

Streifenpolizisten werden Burkaverbot durchsetzen

Österreich
18.05.2017 18:44

Mit dem Beschluss des neuen Integrationsgesetzes kommt ab Oktober auch das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum zur Anwendung. Aber wie wird die Polizei das Burkaverbot im Alltag genau durchsetzen? Welche Beamten sollen einschreiten? Und was passiert, wenn sich Personen weigern, Niqab und Co. abzulegen? krone.at hat nachgefragt.

Nach dem Koalitions-Aus stimmten am Dienstag SPÖ und ÖVP im Nationalrat geschlossen für das neue Integrationsgesetz. Wie geplant umgesetzt werden damit gesetzliche Integrationsverpflichtungen für anerkannte Flüchtlinge, strengere Regelungen bei der Integrationsvereinbarung für Drittstaatsangehörige und eben das Vollverschleierungsverbot in der Öffentlichkeit. Im Paket enthalten sind auch gesetzliche Grundlagen gegen Verteilaktionen zur Verbreitung radikalen Gedankenguts, die hauptsächlich Koranverteilungen von Salafisten verhindern sollen.

"Noch kein konkreter Fahrplan"
Da das Burkaverbot allerdings erst mit Oktober in Kraft tritt, gibt es bis dato "noch keinen konkreten Fahrplan, wie das in der Praxis umgesetzt wird", erklärte Polizeisprecherin Irina Steirer im Gespräch mit krone.at. Erst wenn das Gesetz den Bundesrat passiert hat, "erhalten wir bei der Polizei den fertigen Beschluss". Das beinhalte auch, wie im Anlassfall konkret vorzugehen sei, die Höhe des Organmandats etc.

Streifenpolizisten sollen einschreiten
Aus Polizeikreisen hieß es zudem gegenüber der "Krone", dass in puncto Gesetzesexekution klarerweise noch jede Praxiserfahrung fehle. "Man muss schauen", so ein Polizeisprecher, "wie die Leute darauf reagieren", also ob sie sich an die neuen Regeln halten. Jedenfalls werde es keine zusätzlichen Polizeieinheiten oder Zivilkräfte geben, die sich darum kümmern - der normale Streifendienst ist dafür vorgesehen. Problematisch sehe man noch die Exekution des Burkaverbots im Tourismusbereich.

Bis hin zur Festnahme ist alles möglich
Zumindest theoretisch könnte es im Anlassfall auch sein, dass sogar eine Anzeige samt Festnahme erfolgt. Das wäre wohl dann der Fall, wenn sich die betreffende Person weigert, sowohl die Vollverschleierung abzulegen als auch das Bußgeld von bis zu 150 Euro zu bezahlen und eine Feststellung der Identität nicht möglich ist.

"Keine Burkaträgerin in Ottakring gesehen"
"In meinem Heimatbezirk, in Ottakring, habe ich noch gar keine Burkaträgerin gesehen", hatte Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) im August 2016 die Notwendigkeit des Gesetzes noch generell infrage gestellt. Österreichs Bischöfe bewerteten die Vollverschleierung bzw. das Tragen von Burkas im öffentlichen Raum als gesellschaftlich unerwünschtes Verhalten - man sprach sich allerdings auch gegen ein "übertriebenes gesetzliches Verbot" aus, sagte Kardinal Christoph Schönborn im März.

Lautstarken Widerstand gab es vor allem unter den Muslimen. Etliche Organisationen, darunter die Muslimische Jugend, das Netzwerk Muslimische Zivilgesellschaft sowie die Dokustelle Muslime, hatten unter anderem bei Demos ihrem Unmut über das Gesetz Luft gemacht.

 krone.at
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