Keine Panik!

Experten: Für Gesetzesnovelle gilt Übergangsfrist

Tierecke
05.07.2017 09:44

Österreichs Tierschützer warteten bis Dienstag noch auf eine Erklärung, wer unter welchen Voraussetzungen Hund, Katz' & Co. öffentlich feilbieten, also zum Beispiel im Internet vermitteln darf. Die Wogen gehen hoch, es kursieren viele Falschinformationen. Das Gesundheitsministerium stellt jetzt klar: "Es gibt eine Übergangsfrist bis Juli 2018!"

Mittlerweile hat es sich bis zum letzten Tierfreund durchgesprochen: Die Novelle des Bundestierschutzgesetzes verbietet das öffentliche Feilbieten von Tieren ohne behördliche Genehmigung. Betroffen sind davon vor allem Homepages, Online-Anzeigenportale und öffentliche Gruppen auf Plattformen wie Facebook. Da es vom Gesundheitsministerium bis Dienstag immer noch keine rechtsverbindlichen Erläuterungen in Laien-Sprache gab, kursierten zahlreiche Gerüchte, Interpretationen, falsche Stichtage und Mails von allen möglichen offiziellen Stellen im Internet, deren Inhalte keineswegs einheitlich sind. Kurzum: Es herrschen Chaos und Panik.

1. Juli 2018 (!) als Stichtag
Die Novelle ist bereits Ende April in Kraft getreten. Dennoch kursieren online Informationen, wonach die Tiervermittlung als Person oder Organisation ohne Genehmigung mit dem 1. Juli 2017 für alle verboten sei. Jetzt stellte das Ministerium endlich klar: Für die Umstellung ist Zeit! Tierschutzvereine, die bisher einer Tätigkeit nachgegangen sind, die nicht bewilligungspflichtig war (also Vereine, die kein Tierheim sind), haben bis zum 1. Juli 2018 Zeit, um einen Antrag auf Bewilligung ihrer Tierhaltung zu stellen. Für die Übergangsphase gelten diese Haltungen als vorläufig bewilligt.

Tierheime, die sich unabhängig vom Betreiber in Österreich um die ihnen anvertrauten Tiere kümmern, unterliegen schon bisher rechtlichen Rahmenbedingungen und dürfen daher Tiere öffentlich anbieten. Inseriert werden dürfen außerdem landwirtschaftliche Nutztiere (Pferde und Pferdeartige, Schweine, Rinder, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Kaninchen, Hausgeflügel, Straußen und Nutzfische); Tiere aus gemeldeten Zuchten sowie Zierfische, domestizierte Ziervögel, domestiziertes Geflügel, Kleinnager und Kaninchen, wenn diese aus privater Haltung zum Zwecke der Zucht stammen und diese weder regelmäßig noch gewinnorientiert verkauft werden.

Anzeigenportale dürfen strenger sein als das Gesetz
Die große Verwirrung mag auch deswegen entstanden sein, weil so manches Online-Anzeigenportal schon jetzt die behördlichen Genehmigungen gemäß der Novelle einfordert. Diese konnte allerdings noch kaum ein Verein erbringen. Doch Tatsache ist: Seiten wie etwa willhaben.at müssen sich zwar an bestehende rechtliche Vorgaben halten, dürfen aber von ihrem "Hausrecht" Gebrauch machen und strenger sein, als das Gesetz. Theoretisch müssen sie gar keine Tierinserate mehr zulassen.

tieranzeigen.at: "Blenden frühestens im September aus"
Markus Paß, Gründer und Geschäftsführer von tieranzeigen.at: "Inserate von Tierschutzvereinen werden wir voraussichtlich und frühestens im September 2017 ausblenden, sollten wir bis dahin keine Bestätigung erhalten haben." Und weiter: "Anzeigen von genau diesen Organisationen nun zu löschen oder nicht mehr zuzulassen, kann hoffentlich nicht im Sinne der neuen Gesetzesnovelle gewesen sein."

Was heißt das konkret?
Es wäre damit für viele ein Jahr Zeit, um sich in Ruhe mit den behördlichen Genehmigungen auseinanderzusetzen - bis dahin sollte es hoffentlich auch klar verständliche Leitfäden seitens des Ministeriums geben. Dazu die steirische Tierschutzombudsfrau Dr. Barbara Fiala-Köck: "Keinesfalls war vom Gesetzgeber angedacht, lokal tätigen Tierschutzorganisationen die tägliche Tierschutzarbeit zu erschweren oder gar unmöglich zu machen. Stattdessen soll der unkontrollierte Tierhandel im Internet reguliert werden. Das war nicht zuletzt auch der Wunsch zahlreicher Tierschutzvereine."

"Werden konstruktive Lösungen mit Vereinen finden"
Die Expertin ist fest davon überzeugt, dass es in Zusammenarbeit mit den Behörden und den Tierschutzombudsstellen gelingen wird, "konstruktive Lösungen mit den einzelnen Vereinen zu finden". Die Umsetzung neuer Bestimmungen brauche auch entsprechend Zeit. Leitfäden, die auch Laien gut verstehen und alle offenen Fragen beantworten, sind laut Gesundheitsministerium in Arbeit. Der "Krone Tierecke" waren sie ursprünglich "bis Ende Mai" zugesagt worden. Ungelöst scheint auch noch immer die Situation für private Tierschützer und ganz normale Menschen mit Vermittlungsnotfällen, zum Beispiel bei Todesfällen innerhalb der Familie.

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