20 Monate bedingt

“Gizmo” in Trockner getötet: Frauerl verurteilt

Tierecke
26.04.2017 14:19

Die Nachbarn hat eine Steirerin beschuldigt, ihren Hund in den Wäschetrockner gesteckt und getötet zu haben. Dabei war die 49-Jährige selbst schuld. Wegen Verleumdung und Drohung wurde sie nun nicht rechtskräftig zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Sie habe die Hundedecke waschen wollen und dabei wohl auch "Gizmo" in die Waschmaschine und später in den Trockner gesteckt, erklärt die Frau vor Gericht unter Tränen. "Mein Sohn ist autistisch, er hat den Hund geliebt. Ich wollte nicht, dass er weiß, dass ich schuld bin", erklärt sie die Gründe, warum sie ihre Nachbarn beschuldigte, ihnen sogar drohte.

"Blöd reden ist strafbar"
Sechs Tage lang waren diese Anfeindungen ausgesetzt, ehe sie gestand. Der Staatsanwalt hielt fest, dass es nicht die Nachbarn, "sondern der Alkohol war". Offenbar war die Angeklagte betrunken, als sie den Vierbeiner in die Maschine steckte. Die vergangenen Tage hat sie bereits stationär in einer Nervenklinik verbracht, sie will einen Alkoholentzug machen.

Bei den Nachbarn habe sie sich entschuldigt, doch noch während der Verhandlung bezeichnete sie diese als "falsches Pack". "Sie müssen Ihre Zunge hüten. Blöd reden kann strafbar sein", ermahnte sie der Richter. "Ihr Problem sind nicht die Nachbarn, sondern der Alkohol", ergänzt der Staatsanwalt.

Urteil: 20 Monate auf Bewährung, verpflichtende Alkoholtherapie und Schadenszahlung an die Nachbarn - nicht rechtskräftig.

Kronen Zeitung

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