Familie verzweifelt

Krähende Hähne befassen seit Jahren die Justiz

Tierecke
18.05.2017 09:58

"Ich muss nach dem Gesetz handeln, sonst würde ich Amtsmissbrauch begehen", rechtfertigt Stadl-Pauras (OÖ) Bürgermeister Christian Popp, warum er die Hühner einer fünfköpfigen Familie entfernen lässt. Wie berichtet, haben sich Nachbarn über den Lärm beschwert, die Tiere müssen weg - weil sie im Wohngebiet leben.

Schon seit sechs Jahren hat die Familie sechs Hühner, seit drei Jahren auch einen Hahn namens "Batman". Sein Krähen sorgt aber für Ärger bei einigen Nachbarn, die sich beim Ortschef beschwert hätten. Worauf dieser der Familie ein Ultimatum stellte: Bis spätestens 19. Mai muss die Hühner- und Hahnhaltung eingestellt werden. Was bei den Kindern Panik und Tränen ausgelöst hat, sind die Tiere doch ihre liebsten Spielgefährten geworden.

Tierlärm ist immer wieder ein Streitpunkt
Der laut Raumordnung geltende Grundsatz "Eine Tierhaltung, die über die im Wohngebiet übliche Haltung von Haustieren hinausgeht, ist unzulässig" beschäftigt seit langem schon die Gerichte im Lande. Wobei die Judikatur nicht eindeutig, sondern unterschiedlich ist: So widersprach der OGH in Kärnten den Vorinstanzen, als ein Ehepaar einer Nachbarin die Haltung eines Hahnes verbieten wollte. Die Höchstrichter meinten, dass man sich am Land einen bestimmten Tierlärm gefallen lassen müsse, selbst in einem Wohngebiet.

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