"Sehr pietätlos!"

Therapiehund tot: Keine Kulanz bei der Hundesteuer

Tierecke
11.04.2017 09:26

"Pietätlos" findet Wolf Dieter M. die für Abgaben zuständige MA 06, die von ihm die Hundesteuer in Höhe von 72 Euro verlangt - obwohl sein Hund "Charly" nur 48 Stunden nach dem Stichtag eingeschläfert werden musste. Es handle sich um eine "unteilbare Jahresabgabe", so die Behörde, und damit ist sie im Recht. Eine Kulanzlösung sei nicht möglich, obwohl der Golden Retriever sogar jahrelang als Therapiehund im Dienste der Stadt Wien tätig war.

"Es geht uns nicht um die 72 Euro. Unser Hund war uns nach 14 gemeinsamen Jahren viel mehr wert als das", ärgert sich Wolf Dieter M.. "Aber wir fühlen uns abgezockt." Was war passiert? Der Golden Retriever "Charles von Golden Millenium", genannt "Charly", war bereits als Welpe mit im Geriatrieheim, wo seine Besitzer die Oma besuchten. "Er hat den Bewohnern dort große Freude gemacht", so Wolf Dieter M..

Begeisterter Therapiehund für Senioren
"Charly" habe es immer mehr zu älteren Menschen hingezogen, als zu Kindern oder Artgenossen, erinnert sich der Unternehmer: "Aus diesem Grund haben wir 'Charly' nach der absolvierten Begleithundeprüfung zum Therapiehund ausbilden lassen. Die Ausbildung endete im Oktober 2004 mit der Therapiehunde-Prüfung im Geriatriezentrum am Wienerwald, wo er in weitere Folge auch etwa fünf Jahre lang regelmäßig im Einsatz war."

Rüde ging 2016 selbst in Pension
Auch in weiteren geriatrischen Einrichtungen Wiens brachte der treue Golden Retriever Freude in die Leben der älteren Bewohner. "Ab Herbst 2015 stellten sich leider vermehrt Gelenksprobleme ein, sodass die Einsätze für ihn zu beschwerlich wurden. Dazu kamen ab Sommer 2016 immer häufiger neurologische Ausfälle, die seine Mobilität stark beeinträchtigt haben, aber mithilfe unserer Tierärztin konnten wir ihn schmerzfrei halten", so Wolf Dieter M..

Befreiung von der Steuer für Therapiehunde
Therapiehunde können in vielen Gemeinden von der Hundesteuer befreit werden, wenn man jährlich eine Bestätigung über den Einsatz des Tieres erbringt. So handhabte es Wolf Dieter M. auch einige Jahre lang, bezahlte für 2016 allerdings wieder die reguläre Hundeabgabe - denn nun war auch "Charly" in Pension gegangen und es gab keinen Anspruch mehr auf Befreiung.

Tod zwei Tage nach Steuer-Stichtag
Am Freitag, den 31. März verschlechterte sich der Zustand des Rüden innerhalb kurzer Zeit so dramatisch, so dass er zwei Tage später eingeschläfert werden musste. Zur großen Trauer kamen für Wolf Dieter M. noch schmerzhafte Wege und Aufgaben dazu, unter anderem die Abmeldung von "Charly" bei der Behörde. "Die Hundesteuer war bis Ende März bezahlt. Man hat mir relativ lapidar mitgeteilt, dass ich die gesamte Abgabe für 2017 überweisen muss, auch wenn mein Hund nur zwei Tage nach dem Stichtag gestorben ist."

Trauernder Hundehalter ärgert sich
"Viele Jahre im Dienste der Stadt Wien, zwei Tage nach Stichtag verstorben... Wir werden die geforderten 72 Euro einbezahlen, aber die Vorgehensweise von Behörden und Ämter finden wir pietätlos", ärgert sich der trauernde Hundebesitzer. Tatsächlich hat die Behörde hier das Recht auf ihrer Seite - aber Recht und Gerechtigkeit können bekanntlich zwei völlig unterschiedliche Dinge sein...

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