Freispruch

“Tierliebender” Nachbar übergoss Katze mit Wasser

Tierecke
15.05.2017 10:33

Da sitzt ein selbst erklärter Tierfreund auf der Wiener Anklagebank. Allerdings wegen Tierquälerei: Der Pensionist soll Nachbars Katze gefangen und dann mit heißem Wasser verbrüht haben. Das Tier überlebte verletzt. Aber: Der Wiener will nur kaltes Wasser zum Übergießen verwendet haben.

Der Katzenkot auf seinem Grundstück passt dem Angeklagten nicht. Zwei Jahre diskutierte er mit dem Besitzer darüber: "Der sagte, wenn's meine sind, beweisen S' es. Zuerst habe ich die Katzen nur fotografiert, weil ich ja sehr tierliebend bin." Dann sei ihm geraten worden, die Katzen zur Abschreckung mit Wasser zu übergießen.

Besitzer hörte "Maja" in Falle schreien
Was er öfters tat - so auch besagte Katze. Er fing sie per Lebendfalle, dann übergoss er sie - "aber es war normales kaltes Wasser!" Das Wasser habe er aus dem Teich geholt und dann noch stehen gelassen: "Ich wollte der Katze ja kein eiskaltes Wasser zumuten." Er ging fernsehen, während der Besitzer die Katze in der Falle schreien hörte und die Polizei rief.

Katze wies schwere Verbrennungen auf
Die läutete beim Angeklagten. Als dieser endlich öffnete, "wollte er uns zuerst nicht zum Käfig lassen", sagt eine Beamtin, "wir hörten nur das Wasser plätschern." Erst nach mehrmaliger Aufforderung habe er das Tier freigelassen. Das Ausmaß der Verletzungen zeigte sich erst die Tage darauf. 41 bis 51 Grad heiß muss das Wasser laut Gutachter für ein solches Verbrennungsmuster sein.

Angeklagter leugnete Tat - Freispruch
Der Mann leugnet eine Verbrühung strikt. Richter Marc Farkas spricht ihn frei. Der Nachbar hält die Katzen jetzt im Haus. Laut Gutachter erzielt man mit Übergießen mit Wasser nicht den gewünschten Effekt.

Silvia Schober, Kronen Zeitung

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