Novelle ist durch

Tierschutzgesetz: Kontroverse Debatte im Bundesrat

Tierecke
07.04.2017 08:33

Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner hatte am Donnerstag erstmals die Gelegenheit, mit den Bundesrätinnen und Bundesräten zu diskutieren. Anlass dafür waren die Änderungen im Tierschutzgesetz, die auch im Bundesrat eine kontroverse Debatten hervorriefen. Wie im Nationalrat stimmten schließlich ÖVP und SPÖ dafür - mit der Novellierung sei eine praxistaugliche Lösung erzielt worden, so der Tenor.

Ministerin Rendi-Wagner sprach von einer zeitgemäßen Adaptierung und einem fortschrittlichen Kompromiss. Für die Freiheitlichen und Grünen überwiegen demgegenüber die negativen Punkte die positiven Aspekte.

Wesentliche Aspekte der Novelle zum Tierschutzgesetz

  • Die Novelle bringt vor allem die verpflichtende Kennzeichnung von Zuchtkatzen mittels eines zifferncodierten, elektronisch ablesbaren Microchips durch einen Tierarzt ab dem Jahr 2018. Zudem ist vorgesehen, dass die Haltung zum Zwecke der Zucht als auch zum Zwecke des Verkaufs bewilligungspflichtig ist, und zwar nicht nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, sondern auch im Rahmen von sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeiten; ausgenommen ist die Land- und Forstwirtschaft.
  • Jedenfalls muss auf ausreichende Haltungsbedingungen geachtet und die Tätigkeit der Behörde gemeldet werden. Dies betrifft einerseits den privaten Handel mit Haustieren, aber auch Unterbringungen durch diverse Organisationen. Was die Anbindehaltung von Rindern betrifft, so werden Details zugunsten kleiner Landwirtschaftsbetriebe neu festgelegt.
  • Privatpersonen dürfen in Zukunft keine Tiere mehr auf Internetplattformen anbieten. Als Tierquälerei gilt nun auch die Verwendung von Halsbändern mit Zugmechanismus, die das Atmen des Hundes erschweren. Verboten wird das Tätowieren und die Verfärbung von Haut, Federkleid oder Fell aus modischen oder kommerziellen Gründen.
  • Auch der Zuchtbegriff wird präzisiert. So liegt Zucht im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht nur bei einer gezielt herbeigeführten Fortpflanzung vor, sondern auch immer dann, wenn der Halter die Fortpflanzung bewusst ermöglicht ("nicht verhinderte Anpaarung"). Außerdem ist sie auch dann gegeben, wenn die zur Deckung verwendeten männlichen Tiere eventuell nicht zugeordnet werden können, wie dies bei zum Beispiel bei Freigangshaltung der Fall ist.
  • Schließlich werden Begriffe wie Tierasyl, Gnadenhof und Tierpension ebenso präzisiert wie der rechtliche Status der Tierschutzombudspersonen und der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.

Rendi-Wagner: "Politik muss Kompromisse finden"
Auch für Bundesministerin Pamela Rendi-Wagner kann der Tierschutz nicht weit genug gehen, die Politik habe aber die Aufgabe, Kompromisse zu finden, sagte sie. Es gelte, einen Ausgleich der Interessenslagen zu erreichen, und das sei in den zweijährigen Verhandlungen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes gelungen. Das Ergebnis könne sich sehen lassen. Für das Verbot der Anbindehaltung von Rindern sei offensichtlich die Zeit noch nicht reif, so Rendi-Wagner, mit der Meldepflicht sei aber ein wichtiger Schritt gesetzt worden.

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