Experten entsetzt

Tierschutzgesetz zementiert Rinder-Anbindehaltung

Tierecke
24.03.2017 12:38

Am kommenden Mittwoch wird die Novelle zum Tierschutzgesetz im Plenum des Nationalrats diskutiert. Geht der Vorschlag durch, würde de facto die Anbindehaltung von Rindern zementiert. Die vielen Ausnahmen zum bestehenden Verbot der Anbindehaltung würden künftig nicht nur in der 1. Tierhaltungsverordnung, sondern auch im Tierschutzgesetz verankert. Landwirte könnten ihre Rinder damit ganz legal das ganze Jahr durch anbinden.

"Was ursprünglich unter Ausnahme fiel, wäre somit praktisch der Regelfall", sagt Martina Pluda, Kampagnenleiterin der Tierschuttzorganisation "Vier Pfoten". "Somit wird das Verbot zur Farce." Einen Anlass, das Anbindeverbot nicht einzuhalten, geben laut Entwurf "zwingende rechtliche oder technische Gründe", nämlich "das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weideflächen oder Auslaufflächen", "bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder in einem bestehenden Ortsverband" sowie "Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere, insbesondere beim Ein- und Austreiben der Tiere" (§16 Abs.4). Ein "guter Grund" für das permanente Anbinden findet sich also denkbar leicht.

ÖVP-Tierschutzsprecher verhinderte Fortschritt
In die Novelle des Tierschutzgesetzes sollten daher strengere Ausnahmeregelungen aufgenommen werden, sowie eine Übergangsfrist bis zum Verbot der permanenten Anbindehaltung. Dies wurde allerdings von ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl verhindert. Er sieht die Haltungskompetenzen bei den Landwirten und gab zu Protokoll, seine eigenen Rinder seien im Laufstall "auch nicht wirklich glücklicher" als in der Anbindehaltung. Für "Krone"-Tierexpertin Maggie Entenfellner kaum zu glauben: "Ihm liegt mehr am Wohl der Bauern, als an jenem der Tiere - und das in seiner Funktion! Ich halte das für einen echten Skandal und einen Rückschritt für Österreich."

Generelles Verbot gefordert
Auch die "Vier Pfoten" lehnen die Gesetzesformulierung ab. Pluda: "Der Ansatz, der hier verfolgt wird, ist völlig verkehrt. Denn die Haltungssysteme sollten den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt." Die schwammige Formulierung "zwingende rechtliche oder technische Gründe" sei schlicht ein Witz. "Wir verlangen ein generelles Verbot. Ausnahmebewilligungen mit entsprechenden Übergangsfristen sollte es nur in wirklichen Härtefällen geben. Und das muss vor Ort von den Behörden genau überprüft werden", so Pluda.

"Wo ist die Meldepflicht?"
Maggie Entenfellner krisitisiert ebenfalls, dass es nicht einmal einen Übebrlick darüber gibt, welche Landwirte ihre Rinder noch permanent angebunden halten. "Es fehlt eine Meldepflicht", "Und niemand kann mir weismachen, dass sich ein Tier, das angebunden an einer Kette, ohne die Möglichkeit sich zu bewegen oder sich umzudrehen, sein gesamtes Dasein fristen muss, wohlfühlen kann. Genau so sieht aber leider der Alltag einer Kuh aus, die in permanenter Anbindehaltung lebt."

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