Anklage in Innsbruck

Sollte Freund den Bruder töten?

Tirol
10.08.2017 16:16

Mit einem mehr als verwirrenden Prozess mussten sich am Donnerstag die Geschworenen am Innsbrucker Landesgericht beschäftigen. Hat ein Syrer einen Bekannten mit dem Mord an seinem Bruder beauftragt? Handy-Mitteilungen sprechen dafür. Doch der 28-Jährige rechtfertigt sich mit Übersetzungsproblemen. Vertagt.

Es ist eine dubiose Geschichte, die kurz vor Weihnachten mit einem Fernseher begann. Ein syrischer Asylwerber (28) wendet sich an seinen älteren Bruder, weil er gerne einen Fernseher hätte. Dieser lehnt den Wunsch ab und bringt damit den 28-Jährigen so in Rage, dass dieser sich rächen wollte. Aber wie? Das ist die entscheidende Frage beim Schwurgerichtsprozess am Donnerstag in Innsbruck.

Denn die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der junge Mann einem Bekannten den Auftrag gab, seinen Bruder zu töten. Dafür sprechen die Aussagen des Beauftragten, der Chat-Verlauf im Handy des 28-Jährigen und auch die Tatsache, dass er ein Foto weiterleitete.

Der Beauftragte sagte bei der Einvernahme aus, dass er selbst den Auftrag nicht ausführen wolle und könne. Daraufhin habe ihn der 28-Jährige gebeten jemanden zu suchen. Für die Anklagebehörde ist das versuchte Bestimmung zum Mord und dafür wäre bis zu lebenslange Haft möglich.

Am Donnerstag saß der Auftraggeber vor den acht Geschworenen und rechtfertigte sich mit Übersetzungsproblemen, die sein Anwalt mit "stille Post" beschrieb. Da komme am Ende auch meist etwas ganz anderes heraus.

Und tatsächlich stieß man bei den Befragungen auf eine kleine Ungereimtheit: Der bei den polizeilichen Vernehmungen anwesende Dolmetscher für arabisch gestand, dass er ein aus dem syrischen Dialekt stammendes Wort nicht kannte. Die am Donnerstag beim Prozess anwesende Übersetzerin aber sehr wohl. Und dieses Wort hat offenbar zwei Bedeutungen: "töten" und "schlagen". Dass er dem Bruder - im Rausch - eine kleine Abreibung verpassen wollte, gab der Angeklagte auch zu.

Nun wird der Beauftragte gesucht: Sein Asylantrag war abgelehnt worden, er ist nicht mehr im Land. Auf unbestimmte Zeit vertagt.

Stefan Ruef, Kronen Zeitung

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