Kurioses Urteil

Irreführendes Emoji: Frau muss Strafe zahlen

Web
23.05.2017 09:46

Ein Emoji sagt manchmal mehr als tausend Worte. Doch die Bildzeichen können auch missverstanden werden, wie jetzt ein Fall aus Israel zeigt. Dort hatte ein Vermieter geklagt, weil er die mit Emojis gespickte Nachricht einer vermeintlichen Interessentin als Zusage verstanden hatte.

Wie heise.de unter Berufung auf die israelische Website "Room404" berichtet, hatte der Mann sein Haus auf einem Anzeigenportal im Internet zur Miete angeboten. Die Frau reagierte mit den Worten: "Guten Morgen. Am Haus interessiert. Müssen nur die Details diskutieren…Wann ist eine gute Zeit für Sie?" Gespickt war die Nachricht mit zahlreichen Emojis, darunter etwa eine Sektflasche sowie eine Tänzerin.

Der Vermieter verstand dies als Zusage, entfernte daraufhin die Anzeige und bereitete, nach weiteren Chat-Nachrichten, den Mietvertrag vor - bis sich die Interessentin dem Bericht nach plötzlich nicht mehr meldete und erst später mitteilte, sie habe sich anders entschieden.

Vor Gericht sollte nun geklärt werden, ob durch die Emojis ein Vertrag eingegangen wurde. Nicht direkt, urteilte der zuständige Richter, jedoch hätten die Verwendung der Sektflasche und der tanzenden Frau ein eindeutiges Interesse an dem Haus gezeigt und den Vermieter "in täuschender Absicht im Glauben eins baldigen Abschlusses" gelassen. Die Strafe: 8000 Schekel - umgerechnet rund 2000 Euro.

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