Geständnis abgelegt

Lkw-Todesfahrer fordert “Anwalt seines Glaubens”

Ausland
11.04.2017 11:09

Der festgenommene 39-jährige Usbeke hat den Lkw-Terroranschlag in Stockholm gestanden. Das sagte sein Anwalt am Dienstag bei der Verhandlung über einen Antrag auf Haftbefehl gegen den Mann. Zuvor war bekannt geworden, dass der Usbeke verlangt hatte, seinen Pflichtverteidiger durch einen sunnitischen Muslim zu ersetzen. Nur ein "Anwalt seines Glaubens" könne seine Interessen vor Gericht wirklich vertreten. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch bereits ab.

Bei dem Usbeken handelt es sich um einen Bauarbeiter, der aus Schweden abgeschoben werden hätte sollen. Er soll ein Anhänger dschihadistischer Gruppen sein und wird verdächtigt, am Freitag mit einem gestohlenen Lkw durch eine Einkaufsstraße in der Stockholmer Innenstadt gerast und dann in das Kaufhaus Ahlens City gekracht zu sein. Bei der Todesfahrt wurden vier Menschen getötet und 15 weitere verletzt.

Die Polizei nahm am Sonntag eine weitere Person im Zusammenhang mit der Tat fest. Gegen den Mann wurde aber zunächst kein Haftbefehl beantragt, er werde nur in "geringem Grad" verdächtigt, hieß es. Welche Verbindung es zwischen den beiden Männern gibt, ist noch offen.

Anwalt: "Zugegeben, terroristische Tat begangen zu haben"
Der in U-Haft sitzende Usbeke Rakhmat Akilow habe "zugegeben, eine terroristische Tat begangen zu haben, und akzeptiert, in Untersuchungshaft genommen zu werden", sagte indes Johan Eriksson, der Pflichtverteidiger des Hauptverdächtigen vor dem Haftrichter in Stockholm. Akilow selbst äußerte sich bei dem Gerichtstermin nicht.

Der Usbeke hatte am Montag verlangt, seinen Pflichtverteidiger durch einen sunnitischen Muslim zu ersetzen. Wie aus einem von der Nachrichtenagentur AFP am Montag eingesehenen Gerichtsdokument hervorgeht, bat der 39-Jährige den ihm zugewiesenen Verteidiger Eriksson, sein Mandat niederzulegen. Nur ein "Anwalt seines Glaubens" könne seine Interessen vor Gericht wirklich vertreten.

Der Richter lehnte das Ansinnen in einer AFP ebenfalls vorliegenden schriftlichen Entscheidung wegen nicht ausreichender Gründe ab.

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