Wurde aufgehoben

Paris: Täter 2003 zu 20 Jahren Haft verurteilt

Ausland
21.04.2017 07:47

Hätte der Terroranschlag von Paris am Donnerstagabend verhindert werden können? Zumindest hätte der vorbestrafte und polizeibekannte Angreifer die Tat nicht ausüben können, hätte er jene 20 Jahre Haft abgesessen, zu denen er 2003 verurteilt worden war. Der 39-jährige Franzose hatte damals versucht, drei Menschen zu töten, unter ihnen zwei Polizeibeamte. Nachdem er in erster Instanz verurteilt wurde, ging er erfolgreich in Berufung und seine Haftstrafe wurde zwei Jahre später auf fünf Jahre reduziert.

Wie es Freitagfrüh aus Ermittlerkreisen hieß, hatte der 39-Jährige damals die Angriffe in einem Berufungsprozess gestanden. In erster Instanz sei der Mann 2003 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden.

Verfolgungsjagd 2001
In dem Verfahren ging es laut Ermittlerkreisen zum einen um eine Verfolgungsjagd im Jahr 2001. Der Mann sei in einem gestohlenen Auto und mit einem Revolver bewaffnet unterwegs gewesen und habe ein Fahrzeug gerammt. Darin hätten sich zwei Brüder befunden, von denen einer ein Polizeischüler gewesen sei.

Der Angreifer sei damals zu Fuß geflohen, aber von den beiden Brüdern eingeholt worden, von denen einer eine Armbinde mit der Aufschrift "Polizei" getragen habe. Der Angreifer schoss zwei Kugeln auf die beiden Brüder ab und traf beide am Oberkörper. Kurz darauf sei er festgenommen worden, hieß es weiter. Zwei Tage später habe er einen Polizisten schwer verletzt, der ihn aus seiner Zelle geholt hatte. Der Angreifer habe dem Beamten seine Waffe entwendet und damit mehrmals geschossen.

Vor zwei Monaten aus Mangel an Beweisen freigelassen
Der Antiterror-Staatsanwalt Francois Molins erklärte nach der Tat vom Donnerstagabend, der Täter sei "bekannt" und seine Identität "verifiziert" worden. Vor zwei Monaten, am 23. Februar, wurde er wegen des Verdachts festgenommen, Polizisten töten zu wollen. Er wurde aber mangels Beweisen bald wieder freigelassen. Aus ermittlungstaktischen Gründen wollte Molins keine Angaben zur Identität des Angreifers machen, der nach dem Angriff erschossen worden war. Nun müsse geklärt werden, ob der Mann Komplizen gehabt habe oder nicht, sagte der Staatsanwalt.

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