Abstimmung in Zürich

Schweiz: Keine Sozialhilfe für Tausende Migranten

Ausland
24.09.2017 19:47

In der Schweiz wurden am Sonntag zu verschiedenen Themen Volksabstimmungen abgehalten. Neben Pensionsreform und Fremdsprachen in Schulen wurde im Kanton Zürich auch die Sozialhilfe für bestimmte Flüchtlinge - jene mit dem Status F, vergleichbar mit subsidiär Schutzberechtigten in Österreich - abgefragt. Diese erhalten nun statt 900 Franken (rund 780 Euro) nur noch 360 Franken im Monat (rund 310 Euro). Allerdings dürfen Flüchtlinge mit dem Status F ohne Einschränkung eine Erwerbstätigkeit ausüben.

Im Kanton Zürich leben rund 5300 Ausländerinnen und Ausländer mit dem Status F. Hierbei handelt es sich um eine Eigenheit des schweizerischen Asylsystems: Alle Personen, welche die Flüchtlingseigenschaft gemäß Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, werden als Flüchtling anerkannt. In der Schweiz wird in diesem Fall zusätzlich geprüft, ob diese Personen auch Asyl - und damit einen sogenannten B-Ausweis - erhalten.

Doch auch wenn ein anerkannter Flüchtling in der Schweiz kein Asyl erhält, greift das Refoulement-Verbot (Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention), welches die Rückführung von Personen in Staaten untersagt, in denen ihnen Folter oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen drohen. In diesem Fall ist der Vollzug der Wegweisung unzulässig und die betroffene Person wird vorläufig aufgenommen. Auch ein Familiennachzug ist in diesem Fall nach drei Jahren zulässig.

Flüchtlinge mit F-Status dürfen arbeiten
Flüchtlinge mit dem Status F können in der Schweiz ohne Einschränkungen einer Arbeit nachgehen, um für ihr Auskommen zu sorgen. Sollten sie das, etwa aufgrund von Krankheit oder Jobverlust nicht mehr können, hätten sie, ebenso wie alle Schweizer Staatsbürger auch, Anpruch auf Sozialhilfe. Doch diese wird ihnen im Kanton Zürich nun nicht mehr ausgezahlt, sondern lediglich 360 Franken Asylfürsorge.

Die Gesetzesänderung wurde bereits im April 2017 vom Kantonsrat beschlossen, nun erfolgte die Volksabstimmung, die das Gesetz nun wirksam machen dürfte: 67,2 Prozent sprachen sich dafür aus, berichtet das Onlineportal "Watson". Besonders in den ländlichen Gemeinden wurde deutlich für die Abschaffung abgestimmt.

Die Gesetzesänderung hat übrigens auch zur Folge, dass die Gemeinden vom Kanton künftig kaum mehr Geld für Integrationsmaßnahmen erhalten. Dadurch sollen rund 30 Millionen Franken eingespart werden. Gemäß dem Schweizer Bundesgesetz sind die Gemeinden aber eigentlich verpflichtet, auch für vorläufig Aufgenommene Integrationsmaßnahmen zu ergreifen.

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