Donauinsel-Vorfall

Afghane mitten im Prozess um Sexattacke enthaftet

Österreich
08.08.2017 16:33

Überraschende Wende im Fall einer versuchten Vergewaltigung am Wiener Donauinselfest: Nachdem sich im Prozess in Wien das Gericht zur zeugenschaftlichen Einvernahme des 21-jährigen Opfers auf unbestimmte Zeit vertagt hatte, gab der Senat plötzlich einem Enthaftungsantrag der Verteidigerin statt. Der Tatverdächtige ist also bis zur Fortsetzung der Verhandlung auf freiem Fuß.

Der 19-Jährige wurde gegen gelindere Mittel nach sechswöchiger U-Haft auf freien Fuß gesetzt. Der Senat geht zwar weiter von dringendem Tatverdacht in Richtung versuchter Vergewaltigung und geschlechtlicher Nötigung aus, bei einem unbescholtenen Angeklagten in fast noch jugendlichem Alter sei aber nicht zwangsläufig anzunehmen, dass dieser erneut strafbare Handlungen begehen wird, sodass in Verbindung mit speziellen Weisungen die U-Haft aufgehoben werden könne, erläuterte Richter Norbert Gerstberger.

U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr
Etwas befremdlich mutet der Spruch trotzdem an, da der 19-Jährige kurz nach seiner Verhaftung wegen Tatbegehungsgefahr überhaupt erst in U-Haft genommen worden war.

Gutachter soll Geisteszustand prüfen
Der Angeklagte muss sich nun wöchentlich bei Gericht melden und ehebaldigst eine Wohnanschrift und eine Beschäftigung nachweisen. Zudem wurde vorläufige Bewährungshilfe angeordnet. Außerdem soll ein psychiatrisches Gutachten eingeholt werden, um abzuklären, ob bei dem 19-Jährigen überhaupt Zurechnungsfähigkeit gegeben ist. In den jugendgerichtlichen Erhebungen finden sich Hinweise auf eine verzögerte sexuelle Reife des Afghanen.

Das Verfahren gegen den 19-jährigen Afghanen ist auf unbestimmte Zeit vertagt. Beim nächsten Mal soll die 21 Jahre alte Slowakin - allenfalls im Wege einer Videokonferenz - als Zeugin vernommen werden.

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