Wienerin erleichtert

“Strafzuschlag” für Behinderten-Parkplatz fällt

Österreich
25.07.2017 16:55

Erfolg für Elisabeth J. und die "Krone": Wie berichtet, zahlt die Mutter eines schwer beeinträchtigen Sohnes für den Behinderten-Parkplatz in der Garage ihrer Wohnanlage in Wien einen "Strafzuschlag", weil der Platz breiter ist. Nun lenkt die Gesiba ein: J. entrichtet künftig wie andere Mieter zirka 70 statt 90 Euro.

"Ich bin erleichtert. Vielen Dank!", so die Floridsdorferin. Dem Gesetz folgend verrechnet die Gesiba Parkplatz-Miete aufgrund des Nutzwertes. Breitere Stellplätze kosten mehr als schmälere. Ob jemand einen Rollstuhl ins Auto hieven muss, ist dabei unerheblich.

"Wir werden hier jedoch rasch eine Lösung finden und den Betrag reduzieren", erklärt Gesiba-Chef Ewald Kirschner. Und er gibt ähnlich gelagerten Fällen Hoffnung. Bei der Neubewertung der Nutzwertgutachten sollen nachweisliche Behinderungen berücksichtigt werden. Kirschner: "Das geht zwar nicht von heute auf morgen. Aber wir sind uns unserer sozialen Verantwortung bewusst."

Alex Schönherr, Kronen Zeitung

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