Per E-Mail gekündigt

Elektriker bekommt kaum Lohn: AK erkämpft 15.000 €

Wirtschaft
03.09.2017 11:59

Ein Jahr lang hatte ein junger Mann aus Oberösterreich als Elektriker bei einer Firma mit Sitz in Innsbruck gearbeitet. In dieser Zeit hatte er für seinen Vollzeitjob gerade einmal 6700 Euro von seinem Chef überwiesen oder in bar ausgezahlt bekommen. Als er ein paar Tage krank war, bekam er eine zweizeilige E-Mail vom Chef: die Kündigung mit Ende des darauffolgenden Monats. Dieser kam er zuvor und erklärte seinen vorzeitigen, berechtigten Austritt wegen Lohnvorenthaltung. Die AK erkämpfte für ihn fast 15.000 Euro.

Einen Vollzeitjob mit rund 2000 Euro Bruttolohn hatte der Elektriker mit seinem Chef vertraglich vereinbart. Tatsächlich bekam er im Laufe von zwölf Monaten nur 5400 Euro überwiesen und 1300 Euro in bar ausbezahlt. Das brachte den jungen Mann in erhebliche existenzielle Schwierigkeiten. Als er einige Tage im Krankenstand war, setzte sein Arbeitgeber noch eins drauf und schickte ihm in einer kurzen, lapidaren E-Mail die Kündigung mit Ende nächsten Monats.

Auf 15.000 Euro in Vergleich geeinigt
Da riss dem Elektriker endgültig der Geduldsfaden: Er erklärte seinen vorzeitigen Austritt mit sofortiger Wirkung und wandte sich an die Arbeiterkammer Braunau. Dort berechnete eine Rechtsexpertin die offenen Ansprüche: Schuldig gebliebener Lohn, anteilige Sonderzahlungen, Ersatz für nicht verbrauchte Urlaubstage und eine Kündigungsentschädigung machten in Summe rund 18.000 Euro aus.

Die AK forderte das Geld ein und drohte mit einer Klage. Der Arbeitgeber wollte allerdings maximal in Raten zahlen. Weil der junge Mann aber das Geld dringend brauchte, stimmte er einem Vergleich zu: Er verzichtete auf einen Teil seiner Ansprüche, dafür bekam er seine ausständigen Zahlungen gleich. Das waren immerhin auch noch fast 15.000 Euro.

Für Arbeiterkammer leider ein alltäglicher Fall
"Wir erleben es fast täglich, dass manche Firmen ihren Mitarbeitern viel zu wenig oder fast gar nichts zahlen. Gegen diese üblen Praktiken werden wir auch weiterhin massiv ankämpfen, und zwar nicht nur auf der rechtlichen Ebene - also in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung -, sondern auch mit unseren Gesetzesinitiativen, wie etwa zur Informationspflicht bei Unterentlohnung oder zur Abschaffung der ungerechten Verfallsfristen", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer.

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